Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung der Lärmschutzwand Stockstadt, Strecke 4010 km 41,610 - 42,732 und km 42,149 - 42,464 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46713
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung der Lärmschutzwand Stockstadt, Strecke 4010 km 41,610 - 42,732 und km 42,149 - 42,464
Bauüberwachungsleistung gem. VV BAU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistung gem. VV BAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Diese Erklärungen sind durch den Bieter erst bei Angebotsabgabe zu tätigen:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
(1) Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stockstadt
Bauüberwachungsleistung gem. VV BAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
MKA02: Aufgrund einer verlängerten Bauzeit können Restarbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, wodurch
zusätzliche Leistungen entstehen. Die Nacharbeiten sind Bestandteil des Hauptvertrages, können jedoch erst nach der VOB-Abnahme
im August 2022 und damit nach dem ursprünglichen Leistungsende durchgeführt werden.
Leistungsinhalt Bauzeitverlängerung:
- Zus. Betra in 2022 für verlängerte Bauzeit, inkl. LZB-LA-Planung
- Zus. Sicherungsplan
- Koordination und Unterstützung für Restabreiten der ökol. BÜW, inkl. Begehungen und Fotodokumentation
- Zus. Begehungen für Restarbeiten zur Abstimmung und Koordination vor Ort, u.a. mit PL, AN, ALV verschiedener Gewerke
- Zus. Koordination/Abstimmung mit Sicherungsunternehmen
- Compliance-Review 2021 (Vorbereitung, Teilnahme, Nachbearbeitung)
- Zus. Aufmaßprüfung, u.a. am 03.08., 15.09., 19.09.2022 (aufgrund Geschäftsgebahren Bau AN) inkl. zus. Teams-Meetings
- Zus. Aufmaßprüfung bis Schlussrechnung
- Begleitung der Arbeiten aufgrund verlängerter Bauzeit
- Zus. Sicherungsüberwachung
- Zus. Aufwand IBN-Dossier aufgrund unzulänglicher Zuarbeiten Bau AN
- Nachbearbeitung Bauakte aufgrund verlängerter Bauzeit
Laut Hauptvertrag war das Bauzeitende für Oktober 2021 vorgesehen (Toleranzzeitraum 6 Wochen). Die o.g. Tätigkeiten sind durch eine Bauzeitverlängerung begründet und dauern bis Oktober 2022 an. Diese Tätigkeiten sowie die Arbeiten zur Mängelbeseitigung können dadurch teilweise erst weit nach dem ursprünglich vereinbarten Leistungsende vorbereitet und durchgeführt werden.
Da es sich bei den Leistungen um Vertragsleistungen sowie um eine Erweiterungen dieser handelt, die lediglich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden können, kann keine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer erfolgen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt hierbei unverändert. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe ist aus technischer Sicht nicht möglich. Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig und stehen in unmittelbarem Zusammenhang zum Leistungssoll des ursprünglichen Vertrages.