2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
38 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des Randbau Nord und der DB-Lounge zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, eine Weiterversorgung des Randbau Nords und der DB Lounge sicher zu stellen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Interimsbahnhofs geändert wurde. Hier wurde auf Grund von wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass der "Intermisbahnhof" sowohl später, als auch mit einem grundsätzlich anderen Konzept ("Hotel") gelöst werden soll. Damit kann ein Auszug aus dem "Randbau Nord"
Ort: Georgenthal
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
38 - Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des Randbau Nord und der DB-Lounge zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, eine Weiterversorgung des Randbau Nords und der DB Lounge sicher zu stellen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass das Konzept des Interimsbahnhofs geändert wurde. Hier wurde auf Grund von wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Gründen nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass der "Intermisbahnhof" sowohl später, als auch mit einem grundsätzlich anderen Konzept ("Hotel") gelöst werden soll. Damit kann ein Auszug aus dem "Randbau Nord"
Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit der Änderung der Nutzung des Interims-Bahnhofs erkannt wurde.