2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
141 - Im Bereich der Baumaßnahme verlaufen div. in-, sowie außer betriebbefindliche Kabeltrassen, die je nach Baufortschritt gesichert, umverlegt bzw. zurückgebaut werden müssen (Hauptvertragsleistung). Gem. den Richtlinien des DB Konzerns und Vorgaben der Anlagenverantwortlichen (der Kabelführenden Gewerke) muss jedoch bei Arbeiten in der Nähe dieser aktiven Anlagen zusätzliches zugelassenes Kabelaufsichts- , sowie Sondierpersonal vor Ort sein um den Schutz den Kabelanlagen zu gewährleisten.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
141 - Im Bereich der Baumaßnahme verlaufen div. in-, sowie außer betriebbefindliche Kabeltrassen, die je nach Baufortschritt gesichert, umverlegt bzw. zurückgebaut werden müssen (Hauptvertragsleistung). Gem. den Richtlinien des DB Konzerns und Vorgaben der Anlagenverantwortlichen (der Kabelführenden Gewerke) muss jedoch bei Arbeiten in der Nähe dieser aktiven Anlagen zusätzliches zugelassenes Kabelaufsichts- , sowie Sondierpersonal vor Ort sein um den Schutz den Kabelanlagen zu gewährleisten.
Da die Errichtung der Bauwerke und die Sicherung bzw. Umverlegung der Kabeltrassen räumlich und zeitlich im Bauablauf eng miteinander verknüpft ist, ist eine Aufteilung auf mehrere AN nicht möglich. Eine getrennte Vergabe der o.g. Punkte ist auf Grund der zeitlichen Taktung und der beengten räumlichen Situation nicht möglich. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb, die Koordination eines weiteren AN stellt dadurch ein zusätzliches bauzeitliches Risiko dar. Die zur Verfügungstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche auf den bereits zur Verfügung stehenden BE-Flächen für eine weitere Firma ist nicht möglich. Die bestehenden Flächen werden von den bereits beauftragten Firmen vollflächig genutzt. In Anbetracht der Innenstadtlage der Baustelle ist der Erwerb zusätzlicher BE Flächen mit erheblichen Kosten verbunden.