Stromliefervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2600001891
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der Jahresverbrauch beträgt rund 33 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen.
Der Standort und die Versuchsanlagen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung.
Der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt schwankt stark. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022 aus.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt C1 Planckstraße 1
UA Nord Messeler-Park-Str. 136
UA Süd Planckstraße 1
Betriebshof Messeler-Park-Str. 121
Heckhalle I Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle II Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle III Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle IV Messeler-Park-Str. 136
Verwaltungsgebäude - Borsigstraße 9 + 11, UA Nord Messeler Park Straße 136 64291 Darmstadt, Betriebshof Messeler Park Straße 121 64291 Darmstadt, Heckhalle I - IV Messelser Park Straße 136 64291 Darmstadt, Verwaltungsgebäude BS Borsigstraße 9 und 11 64291 Darmstadt
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung. Bei Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr können die Preise angepasst werden. Jedoch darf die Steigerung 5 v. Hundert nicht überschreiten, basierend auf den Vorjahrespreisen. Eine mögliche Preissenkung ist prozentual nicht limitiert. Ausgeschrieben wird Ökostrom.
Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen ist: Wind, Sonne, Erdwärme, Energie aus der Umgebungsluft, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponie-gas, Klärgas- und Biogas. Die Qualität des Stroms muss per Zertifikat (z. B. HKNR oder vergleichbar) nachgewiesen werden.
Verbot der Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms
(1) Der Auftraggeber erwirbt mit dem Strom auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch den Auftragnehmer oder seine Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung sind unzulässig. Dies gilt auch für handelbare Zertifikate für Strom aus erneuerbaren Energien sowie vergleichbare inländische oder ausländische Mechanismen.
(2) Ebenfalls unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromgüte-siegel und/oder -zertifikate. Die an den Auftraggeber gelieferte Ökostrommenge und deren Umweltnutzen darf nicht als Teilmenge durch Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate zertifiziert werden, die der Auftragnehmer oder Dritte zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden verwenden.
Für das Lieferjahr 2023 wird die zu beschaffende Energie auf Basis eines Portfolio Management- Modells mit Abrechnung gegen die Stundenpreise der EPEX Spot für das Marktgebiet DE-LU erfolgen. Hierzu sind Angaben zu einem monatlichen Grundpreis, einem Grundpreis für jede gelieferte MWh, eine Abwicklungsgebühr EPEX Spotmarkt und Angaben zu Anzahl und Kosten der Ökostromzertifikate zu machen.
Die Fachabteilung wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen berücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Es kann jedoch keine Garantie für die Einhaltung der Planung gegeben werden.
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe enercity AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]16
Internet-Adresse: http://www.enercity.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWG2SZJLU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland