Anerkennung als Agentur nach § 11 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kompensationsverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: IV 4 103b 28 - 5/2011/4
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umwelt.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anerkennung als Agentur nach § 11 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kompensationsverordnung
Es soll nach § 5 der Hessischen Kompensationsverordnung eine Agentur anerkannt werden, die regional in ganz Hessen Ersatzmaßnahmen oder hierfür geeignete Flächen bereitstellt und Kompensationspflichten mit befreiender Wirkung für die Verursacherin oder den Verursacher des Eingriffs gegen ein von diesem zu entrichtendes Entgelt übernimmt.
Hessen
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Es soll eine Agentur anerkannt werden, die in Hessen Ersatzmaßnahmen oder hierfür geeignete Flächen bereitstellt und Kompensationspflichten mit befreiender Wirkung für die Verursacherin oder den Verursacher des Eingriffs gegen ein von der Verursacherin oder dem Verursacher zu entrichtendes Entgelt übernimmt (Bevorratung und Vertrieb).
Gegenstand der Anerkennung ist
• der Aufbau und die Pflege eines Flächen- und Maßnahmenpools mittels Planung und Durchführung von Ersatzmaßnahmen oder Bevorratung hierfür geeigneter Flächen und deren Verkauf oder Vermittlung,
• die Vermittlung vorlaufender, in ein Ökokonto eingebuchter Kompensationsmaßnahmen an Verursacherinnen und Verursachern von Eingriffen,
• die Sicherstellung der dauerhaften Funktionserfüllung und der dauerhaften Pflege der von der Agentur verkauften oder vermittelten Ersatzmaßnahmen i.S.d. § 2 Abs. 1 KV, soweit dies nicht verbindlich durch Dritte erfolgt.
Die Agentur kann die Verpflichtung der Verursacherin oder des Verursachers eines Eingriffs oder eines Trägers der Bauleitplanung zur Leistung von Ersatzmaßnahmen in der Weise übernehmen, dass für ein konkretes Genehmigungsverfahren von der vollständigen Kompensation des Eingriffs auszugehen ist. Die Übernahme der Kompensationsverpflichtung hat ohne Bedingungen zu erfolgen, sie kann nicht widerrufen werden und ist der Genehmigungsbehörde gegenüber anzuzeigen.
Die Agentur untersteht der Fachaufsicht der obersten Naturschutzbehörde (§ 5 Abs. 4 KV). Sie legt dieser jährlich einen Rechenschaftsbericht vor, in dem Nachweis geführt wird über
• die Eingriffe, für die Kompensationsverpflichtungen neu übernommen wurden,
• die Eingriffe, für die noch keine Ersatzmaßnahmen durchgeführt wurden, mit einer Begründung dafür und Angaben dazu, welche Ersatzmaßnahmen wann durchgeführt werden sollen,
• die in dem jeweiligen Rechnungsjahr durchgeführten Ersatzmaßnahmen,
• die Zuordnung der durchgeführten Ersatzmaßnahmen zu den Eingriffen, deren Kompensation sie dienen,
• den Zustand pflegebedürftiger Maßnahmen und die für deren Funktionssicherung oder Pflege tatsächlich aufgewandten Maßnahmen und
• die Rückstellungen für die Funktionssicherung oder Pflege.
Der Rechenschaftsbericht muss von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft sein (§ 5 Abs. 4 Satz 2 KV).
Die Agentur hat sich ein Entgeltverzeichnis für die angebotenen Leistungen zu geben (§ 5 Abs. 5 KV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anerkennung kann einer juristischen Person des Privatrechts erteilt werden, die gemäß § 5 Abs. 2 KV
• fachlich, insbesondere durch Beschäftigung und Einsatz von Personal mit landschaftspflegerischer, land- oder forstwirtschaftlicher Ausbildung, die Gewähr dafür bietet, dass die gesetzlichen Anforderungen und Verpflichtungen für Ersatzmaßnahmen eingehalten werden,
• wirtschaftlich, insbesondere durch eigene Flächenbevorratung, die Gewähr dafür bietet, dass die Durchführung und soweit erforderlich, die Pflege der Ersatzmaßnahmen dauerhaft gesichert sind,
• in ganz Hessen nachhaltig zur Bereitstellung und Vermarktung von Ersatzmaßnahmen in der Lage ist und
• von Personen vertreten wird, die persönlich zuverlässig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6118150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.umwelt.hessen.de