Full-Service-Personalmarketingagentur Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Full-Service-Personalmarketingagentur
Der Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Full-Service-Personalmarketingagentur, die das Unternehmen bei der Sicherung einer wettbewerbsfähigen Belegschaft und Stärkung der Arbeitgebermarke unterstützt.
Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien (siehe Punkt 3 der Leistungsbeschreibung bzw. Anlage 01 der Bewerbungsbedingungen). Diese Leistungen werden über Einzelaufträge beauftragt. Darüber hinaus werden auf Projektbasis in Form von Einzelbeauftragungen Beratungs-, Konzeptions- und Produktionsleistungen für physische und digitale Werbemaßnahmen/Werbemittel benötigt (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung bzw. Anlage 01 der Bewerbungsbedingungen).
Der Vertrag beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.01.2025. Er verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von vier Monaten jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind zwei Verlängerungen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB der Bieterin/des Bieters
(Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen).
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Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein Handelsregister
(Eigenerklärung Handelsregisterauszug gemäß Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen).
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Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen).
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen):
Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gemäß Eigenerklärung (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zum allgemeinen Netto-Jahresumsatz in EUR der letzten drei Geschäftsjahre (2019 bis 2021)
(Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).
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Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
(Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gemäß Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 16 der Bewerbungsbedingungen).
Eigenerklärung zum Umsatz gemäß Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der allgemeine Netto-Umsatz in EUR für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 mindestens den Betrag von 680.000,00 EUR je Jahr aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Geschäftsjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.
Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens zwei Referenzen
(Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen).
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Erklärung der Bieterin/des Bieters zu technischen Leistungsfähigkeit
(Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen).
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Unterzeichnete Datenschutzbestimmungen (Vorlage gemäß Anlage 17 der Bewerbungsbedingungen).
Eigenerklärung Referenzliste gemäß Anlage12 der Bewerbungsbedingungen:
Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht mindestens zwei entsprechende Referenzen vorlegen, werden von der Auftraggeberin als zur Leistungserbringung nicht geeignet angesehen und von dem Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter vollständig auszufüllen. Die Ab-frage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe alle geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss.
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Eigenerklärung technische Leistungsfähigkeit gemäß Anlage13 der Bewerbungsbedingungen:
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die über kein zweifaches und AGG-sicheres Lektorat verfügen, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die über keine technische Möglichkeit verfügen, welches die elektronische Freigabe der An-zeigen/Kampagnen in elektronischer Textform, z. B. per E-Mail "oder" Onlineportal für die Auftraggeberin ermöglicht, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht über die technische Möglichkeit verfügen elektronische Rechnungen als PDF zu er-stellen und per E-Mail zur Verfügung zu stellen, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern/Bietergemeinschaften, die nicht über die technische Möglichkeit verfügen nach der schriftlichen Freigabe durch die Auftraggeberin innerhalb von 24 Stunden (während der Servicezeiten; montags - freitags von 08 bis 17 Uhr) die ausgewählten Jobportale zu beauftragen, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren Angebote ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3. der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYF1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."