Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: 60261-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Wiesbaden Haupterfüllungsort ist das RheinMain CongressCenter (RMCC). Auftragsgegenständlich sind aber auch das Kurhaus mit Kolonnaden, das Jagdschloss Platte sowie weitere Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.
Umfasst sind sowohl gestalterische Leistungen (z.B. Erstellung von Werbekonzepten, Beratung bei der grafischen Gestaltung des Standaufbaus, Aufmaß aller Flächen, Angebotserstellung für die Auftraggeberin und die Endkunden) als auch die Kommunikation, die Dokumentation gegenüber dem Endkunden, die Lieferung, Anbringung und Entfernung der eingebrachten Werbeprodukte, die Abrechnung, die Mitwirkung bei der Erstellung von produktspezifischen Katalogen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Bei dem zu schließenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag.
Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung nebst Anlagen spezifiziert.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Maximaler Gesamtauftragswert: EUR 150.000,00 p.a.
Geschätzter Gesamtauftragswert: EUR 80.000,00 p.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S65SS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.