Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: 60261-2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Eigengesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Messe, Kongress, Tourismus, Marketing

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC in Wiesbaden

Referenznummer der Bekanntmachung: 60261-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79341000 Werbedienste
79342200 Reklamedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wiesbaden Haupterfüllungsort ist das RheinMain CongressCenter (RMCC). Auftragsgegenständlich sind aber auch das Kurhaus mit Kolonnaden, das Jagdschloss Platte sowie weitere Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Unternehmens für die Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Anbringung und Entfernung von kundenspezifischem Werbeflächenbranding für Veranstaltungen und Kongresse vorwiegend im RheinMain CongressCenter (RMCC), aber auch im Kurhaus mit Kolonnaden und im Jagdschloss Platte sowie auf weiteren Werbeflächen im Stadtgebiet von Wiesbaden.

Umfasst sind sowohl gestalterische Leistungen (z.B. Erstellung von Werbekonzepten, Beratung bei der grafischen Gestaltung des Standaufbaus, Aufmaß aller Flächen, Angebotserstellung für die Auftraggeberin und die Endkunden) als auch die Kommunikation, die Dokumentation gegenüber dem Endkunden, die Lieferung, Anbringung und Entfernung der eingebrachten Werbeprodukte, die Abrechnung, die Mitwirkung bei der Erstellung von produktspezifischen Katalogen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.

Bei dem zu schließenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungs-Rahmenvertrag.

Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung nebst Anlagen spezifiziert.

Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kommunikations- und Organisationskonzept / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Angebotener Gesamtpreis / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Stornierungsbedingungen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Verspätungszuschläge / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Maximaler Gesamtauftragswert: EUR 150.000,00 p.a.

Geschätzter Gesamtauftragswert: EUR 80.000,00 p.a.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-443554
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin ist sich bewusst, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass die Leistungsfähigkeit in den Jahren 2020 und 2021 ggf. nur verzerrt dargestellt werden kann. Aus diesem Grunde werden im Rahmen der Teilnahmebedingungen die entsprechenden Daten aus den vergangenen fünf Jahren abgefragt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S65SS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2022

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