Schienengebundene Transporte von Weichen- und Weichengroßteilen mit Weichentransportwagen 2023f Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62135
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schienengebundene Transporte von Weichen- und Weichengroßteilen mit Weichentransportwagen 2023f
Schienengebundener Transport von Weichen mit Weichentransportwagen (WTW) 2023f,
sowie logistischer Leistungen im Zusammenhang mit der Gestellung von Weichentransportwagen im Rahmen von Großprojekten
Witten
Schienengebundene Transporte von Weichen und Weichengroßteilen mit Weichentransportwagen (WTW)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Vergabeverfahren wurde unter der Nr. 22FEI58920, EU-Bekanntmachung 20220706-005539 vom 06.07.2022 veröffentlicht.
Der Teilnahmewettbewerb des ersten Verfahren war erfolgreich abgeschlossen worden. Aus technischen Gründen musste ein neues Verfahren - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - innerhalb der DB Vergabeplattform mit der Nr. 22FEI62135 eröffnet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schienengebundene Transporte von Weichen- und Weichengroßteilen mit Weichentransportwagen 2023f
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Auftragnehmer sind:
Vossloh Railservice GmbH, Hannover
SBB Infrastruktur, CH-Bern
Weichenwerk Wörth GmbH, A- St. Pölten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.