601 Fahrradschrott Abholung und Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00058
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
601 Fahrradschrott Abholung und Entsorgung
Fahrradschrott Abholung und Entsorgung
Stadt Frankfurt am Main
Amt für Straßenbau und Erschließung
Bauhof Baubezirk Nord/Ost,
Oberschelder Weg 16a,
60439 Frankfurt am Main
(Heddernheim)
Bearbeitung von 2300 Beseitigungsverfügungen pro Jahr:
1. Taggleicher Abtransport/Einsammlung der Schrottfahrräder bzw. Fahrradteile aus dem öffentlichen Verkehrsraum nach Erhalt der Beseitigungsverfügung. Spätesten jedoch innerhalb von 6 Arbeitstagen.
2. Beseitigung durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb (Nachweise erforderlich).
3. Dokumentation der Beseitigungsverfügung:
- Datum der Meldung und des Abtransportes
- Standort
- Beschreibung
- verschrottete Fahrräder
- verwertete Fahrräder
- Zwischengelagerte Fahrräder (Dauer und weitere Verwendung)
- nicht mehr vorhandene Fahrräder
4. Weiter- bzw. Wiederverwendung/Reparatur von Fahrrädern muss durch einen gemeinnützigen Träger erfolgen (Benennung und Nachweise erforderlich).
Das Amt behält sich jederzeit das Recht vor, Träger und Projekte zu bestimmen.
5. Eine Zwischenlagerung von funktionstüchtigen Fahrrädern, für eine mögliche Rückgabe an den Eigentümer, von mindestens 3 Monaten (Dokumentation des Nachweises des Eigentümers/Personalien).
Lagerung weiterer Fahrräder zur späteren Verwertung sowie eine Behältergestellung für Fahrradteile (Metallschrott) zur Entsorgung.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU
- Benennung und Nachweis des gemeinnützen Trägers für Weiter- u. Wiederverwendung.
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden, je 2-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
- Referenzen
- Nachweis der Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Anzahl der Mitarbeiter im Service
- Anzahl der Mitarbeiter die während der Leistung vor Ort eingesetzt werden können.
- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Entsorgungs- / Verwertungsstellen.
- Mindestens 1 bis max. 3 Referenzen der letzten 10 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: Abholung und Entsorgung von Fahrradschrott mit mindestens 1000 Stck Beseitigungsverfügungen pro Jahr.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2027
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).