Deutsche Bundesbank, Zentrale, Beratungs- und Prüfleistungen BIMtoFM Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0003565
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Zentrale, Beratungs- und Prüfleistungen BIMtoFM
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV soll die Beratungs- und Prüfleistung BIMtoFM für die Liegenschaft in der Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main vergeben werden.
Deutsche Bundesbank - Zentrale, Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main
Die Deutsche Bundesbank Zentrale in Frankfurt am Main beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter/innen, die derzeit auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt sind. Als zentraler Standort der Deutschen Bundesbank soll die Liegenschaft an der Wilhelm-Epstein-Straße 14 dienen, die umfänglich saniert, revitalisiert und restrukturiert werden muss, um den zukünftigen Anforderungen zu begegnen.
Im Rahmen der Umsetzung der "Ein-Standort-Strategie" werden verschiedene Maßnahmen realisiert:
- Sanierung und Modernisierung des Haupthauses (separat, parallellaufendes Projekt)
- Neubauten und die hierfür erforderlichen Rückbauten im Bereich der gesamten Liegenschaft
Für die Ausschreibung der Objektplanung ist derzeit folgende Bereichsunterteilung vorgesehen:
- Bereich Neubau A: Sportzentrum, Kita, Wache 1 Ost und Wache 1 West, Tiefgarage
- Bereich Neubau B: Bürogebäude Ost, Bürogebäude West und Konferenzzentrum, Logistikzentrum
- Bereich Neubau C: Gastropavillon mit Außengastronomie und Wache Weihertor
Das Projekt Campus soll mit der digitalen Methodik Building Information Modeling (BIM) im Level 2 über den kompletten Lebenszyklus realisiert werden.
Gegenstand dieses Auftrags sind Beratungs- und Prüfleistungen auf Seiten des zukünftigen Betreibers in der Thematik BIMtoFM.
Wesentliche Aufgaben des Auftragnehmers sind:
Der Umfang der Beratungs- und Prüfleistungen beinhaltet die Begleitung des Betreibers gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer III.1.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung EU Verordnung Russland (im Vergabeportal eingestellt)
Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2. aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung gem. § 16 AVB (Vordr. 11050)
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein.
- Angaben zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.3.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. 3 Referenzen über die Realisierung von Infrastrukturprojekten des Bundes und/oder der Länder. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein.
3. buildingsmart Professional Certification Stufe 1 und Stufe 2 (mind. 1 Person des eingesetzten Teams)
4. Studiengang nach GEFMA 610 zertifiziert (mind. 1 Person des eingesetzten Teams)
5. Studium zum Bauingenieurwesen mit Promotion zu BIM (Building-Information-Modeling) oder Studium zum Bauingenieurwesen mit Promotion im digitalen Bauen und künstlicher Intelligenz (mind. 1 Person des eingesetzten Teams)
Sämtliche unter Ziffer III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen.
- aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung gem. § 16 AVB (Vordr. 11050)
- Gesamtschuldn. Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
- Vertragssprache ist deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Dieses Vergabeverfahren unterliegt den Bestimmungen von § 5 Abs. 3 VgV. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen wird nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärungserklärung und Registrierung auf der Vergabeplattform DTVP gewährt. Für die Vertraulichkeitserklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit dem Freischaltungsantrag für den Projektraum durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Die Abgabe der Vertraulichkeitserklärung in Textform erfolgt per E-Mail. Die Registrierung auf der Vergabeplattform muss unter der genannten Bekanntmachungs-ID erfolgen. Die Freischaltung durch den Auftraggeber erfolgt nach Erhalt der Vertraulichkeitserklärung.
Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter http://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.11.2022, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4.) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
6.) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y636HWY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.bundesbank.de