HA Hessen Agentur GmbH - Business-Intelligence-Lösung für den Tourismus in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hessen-agentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA Hessen Agentur GmbH - Business-Intelligence-Lösung für den Tourismus in Hessen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT-Cloud-Vertrag über die Bereitstellung und Entwicklung einer Business-Intelligence-(BI)-Lösung für Hessen Tourismus und die Tourismuswirtschaft in Hessen mit dem Ziel der Schaffung einer landesweiten Wissensdatenbank für tourismusrelevante Datenquellen auf Basis einer Cloud Lösung.
HA Hessen Agentur GmbH Konradinerallee 9 65189 Wiesbaden
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT-Cloud-Vertrag über die Bereitstellung und Entwicklung einer Business-Intelligence-(BI)-Lösung für Hessen Tourismus und die Tourismuswirtschaft in Hessen mit dem Ziel der Schaffung einer landesweiten Wissensdatenbank für tourismusrelevante Datenquellen auf Basis einer Cloud Lösung.
Überblick über die Leistungen:
1. Zielsetzung:
1.1 Etablierung einer Business-Intelligence Lösung für Hessen Tourismus und die Tourismuswirtschaft in Hessen ("BI-Lösung")
- Ziel: landesweite Wissensdatenbank für tourismusrelevante Datenquellen
- Folgende tourismusrelevante Datenquellen müssen extrahiert, transformiert und in einem einheitlichen Datenformat (bsp. xls/csv) in die BI-Lösung integriert werden (Extract, Transform, Load): Übernachtungsstatistiken für Deutschland/Hessen/Hessens Destinationen; Reiseabsichten/Reiseverhalten in Deutschland/Hessen; Gästebewertungen (Beherbergungsbetriebe); Informationen zur Markenstärke; Websiteanalysen; Wirtschaftsfaktor Tourismus für Tages-/Übernachtungsreisen; Meeting und Eventbarometer; Sinus-Pakete; GPS-Tracking-Daten.
- Option zur Einbindung weiterer Datenquellen in der Zukunft
1.2 Hessen Agentur übernimmt als Träger die zentrale Rolle im Bereich Business Analytics in Hessen und hat vollen Einblick in alle Daten und somit Entscheidungs- und Investitionsgrundlagen
- Die landesweite Partizipation der Tourismuswirtschaft ist ohne Datenverluste auf lokaler oder regionaler Ebene gewährleistet. Die Hessen Agentur hat jederzeit einen umfassenden und optimalerweise vollständigen Überblick über die Performance des touristischen Geschäfts in Hessen.
- Optimalerweise durch die Schaffung von Schnittstellen
2. Aufbau
2.1 Nutzung als App und oder als webbasierte Lösung
2.2 Individuell gestaltbare Dashboards
2.3 Benutzerdefiniertes, nicht veränderbares Dashboard
2.4 Methodisch korrekte Analyse von Kennzahlen durch die BI-Lösung
- Ermöglicht individuelle Einblicke in Potenziale und Defizite einzelner Regionen und Orte (10 Destinationen, 9 große Städte, 10 Heilbäder/Kurorte usw.)
- Ermöglicht durch Filteroptionen den Vergleich von: verschiedenen Datenquellen (oben genannt), vorgefertigten und benutzerdefinierten Zeiträumen, unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Bundesländern, Destinationen, Städte)
- uneingeschränkte und lückenlose Möglichkeit für ein systematisches Benchmarking
2.5 Benutzerfreundliche/intuitive Visualisierung:
- Erkenntnisstiftende Datenvisualisierung
- Darstellung mithilfe unterschiedlicher Diagrammarten
2.6 Exportfunktion / Reporting (automatisiert) / Download einzelner Dashboards via csv/pdf/xls
3. Rahmenbedingungen
3.1 Betriebsmodell: SaaS
3.2 IT-Infrastruktur
- Cloud-Version
- Mietvertrag
- ISO 27001-Zertifikat der Serverinfrastruktur notwendig
- Serverstandorte müssen in Europa / EU liegen
- Regelmäßige Updates
- Systemservice: mindestens für 10 Jahre ab Echtbetrieb leistbar
- Mandantenfähigkeit, Rechte-/Rollensystem
o Nutzerprofile
- Anforderungskriterium: Sprache Deutsch
- Registriermaske / Funktionen / Support
4. Zusätzliche Leistungen
4.1 Möglichkeit der Weiterentwicklung der BI-Lösung
4.2 Zusätzliche Partner integrieren
4.3 Zusätzliche Funktionen einbinden: Nutzungsstatistiken des Dashboards, Ampelsystem (Call to Action), Glossarfunktion, Suchverlauf (Pfadverfolgung), Schulung im Umgang mit dem BI-System, Predictive Analytics, Performance Heatmaps
Der Vertrag sieht eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2023 vor, in der die wesentlichen Leistungen abgeschlossen und erbracht sein müssen, sowie jährliche Verlängerungsoptionen für die Auftraggeberin bis maximal zum 31.12.2029.
a. Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und hat zunächst eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2023.
b. Der Auftraggeber hat die Option auf Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate bis längstens 31.12.2029, indem der Auftraggeber den Vertrag bis zum jeweiligen Stichtag am 31.10. für das jeweils folgende Jahr verlängert.
c. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
d. Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist bis zum 31.12.2023 ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2265FC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.