22FEI60080 / Dr S2 Eyach - Umbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60080
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI60080 / Dr S2 Eyach - Umbau
22FEI60080 / Dr S2 Eyach - Umbau
Eyach
22FEI60080 / Dr S2 Eyach - Umbau des Stellwerks der Bauform Dr S2 Siemens
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Gemäß Finanzierungsvereinbarung ist das öffentliche Vergaberecht einzuhalten. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne
Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für RSTW Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem
bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung eines bestehenden RSTW der Bauart Dr S2. Dieses kann nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, die Fa. Siemens Mobility GmbH, realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI60080 / Dr S2 Eyach - Umbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.