22FEI61743 / Neubau ESTW-A Hörstel Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61743
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI61743 / Neubau ESTW-A Hörstel
22FEI61743 / Neubau ESTW-A Hörstel
ESTW-Z Rheine, Neubau ESTW-A Hörstel, Baustufe 2
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Erstellung von ESTW-A. ESTW-A
(ausgelagerte Stellrechner) sind Erweiterungen von bestehenden ESTW-UZ (Unterzentralen) bzw.
ESTW-Z (Zentralen). Diese können nur durch den Ersteller der bestehenden UZ bzw. Z realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI61743 / Neubau ESTW-A Hörstel
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.