Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der ekom21 – KGRZ Hessen und der KIV Thüringen GmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ekom21.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ekom21.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.kiv-thueringen.de/web/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der ekom21 – KGRZ Hessen und der KIV Thüringen GmbH
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter der ekom21 – KGRZ Hessen, der ekom21 GmbH und der KIV Thüringen GmbH zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmern einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die jeweiligen Einzelleasingverträge einerseits sowie an den Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages zur Nutzung durch die Mitarbeiter andererseits. Die Einzelleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen.
Gießen (Hessen)
Die ekom21 – KGRZ Hessen ist mit deren Tochtergesellschaft das größte kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen und zählt zu den drei größten BSI-zertifizierten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Aufgabe und Geschäftsfeld der ekom21 – KGRZ Hessen sowie der KIV Thüringen GmbH ist es, IT-Leistungen, wie die (dezentrale) Bereitstellung von Software, Lieferung von Hardware oder Service- und Wartungsleistungen, für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Regierungspräsidien, Ministerien und Landesverbände zu erbringen. An den Standorten Kassel, Gießen, Darmstadt und Gotha nehmen über 770 Mitarbeiter diese Aufgaben wahr und erbringen in über 50 Fachverfahren IT-Leistungen für die öffentliche Hand, insbesondere in Hessen und Thüringen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Träger mehrheitlich Kommunen sind, ist die ekom21 – KGRZ Hessen sowie deren Tochtergesellschaft kommunaler Arbeitgeber. Sie gehören dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.V. an, sodass die insgesamt rund 720 Arbeitnehmer dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst („TVöD“) unterfallen. Dieser wurde für sämtliche Arbeitnehmer von kommunalen Arbeitgebern – mit Ausnahme von Auszubildenden, Schülern, Dual Studierenden, Praktikanten, geringfügig Beschäftigten und Beschäftigten in der Freistellungsphase – mit Wirkung zum 1. März 2021 um den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 („TV-Fahrradleasing“) ergänzt. Die KIV Thüringen GmbH ist hingegen nicht tarifgebunden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Auftraggeber die Einführung eines Fahrradleasingangebotes, das es ihnen ermöglicht, unter Nutzung tarifvertraglicher und steuerrechtlicher Erleichterungen, Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder i. S. d. § 63a StVZO („Fahrräder“) sowie nach dem TV-Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen zu leasen und den Mitarbeitern zur Nutzung bereit zu stellen. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmern einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeiter der Auftraggeber geschlossen werden können.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.
(1) Einführung der Rahmenvereinbarung in die Verwaltungsstrukturen der Auftraggeber, insbesondere durch Verfügbarkeit eines (stellvertretenden) Projektleiters sowie Schulung der Personalverantwortlichen der Auftraggeber;
(2) Umsetzung der Rahmenvereinbarung sowie Abwicklung des Verfahrens zur Bereitstellung des Fahrrads durch Betrieb einer Online-Plattform und durch Verfügbarkeit von Ansprechpartnern für die bei den Auftraggebern verantwortlichen Personen, etwa bei Fragen zu Einzelleasingverträgen;
(3) Bereitstellung von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör (z. B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw.) nach Wahl des Mitarbeiters aufgrund eines Einzelleasingvertrages zwischen einem Auftraggeber als Leasingnehmer und dem Auftragnehmer als Leasinggeber;
(4) Vermarktung des Fahrradleasings bei den Mitarbeitern;
(5) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle und Abwicklung des Störfallmanagements
(6) Serviceleistungen für die Mitarbeiter, wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektionsleistungen an den Fahrrädern.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die Rahmenvereinbarung als Grundlage für die Leistungserbringung für eine Laufzeit von sechs Jahren abzuschließen. Die Auftraggeber behalten sich den Abruf von mindestens 50 bis zu maximal 1.600 Einzelleasingverträgen während der Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen
Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird gemäß § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss
vom 20. März 2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. — falls dies der Fall sein sollte —, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen
Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung:
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften — die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren — die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen:
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang und Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in
jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche unter Nennung des
Dienstleisters und Leasinggebers zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 besteht;
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nachAngebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto), die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019). Der Bewerber verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge des Bewerbers für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil C der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen.
(2) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
• Projektbezeichnung,
• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail)
• Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname),
• Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger, freigemeinnütziger Träger)
• Beschreibung der erbrachten Leistungen
• Anzahl der Mitarbeiter beim Auftraggeber,
• Anzahl der Überlassungen sowie
• Zeitraum der Leistungserbringung.
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum vom 30. September 2019 bis einschließlich 1. Oktober 2022 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung). Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a) Bereitstellung eines Fahrradleasingangebots für mehr als 500 Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Einrichtung,
(b) Abschluss von Überlassungen mit mehr als 50 Mitarbeitern
(c) Projektvolumen von mehr als EUR 200.000,00 (netto) mit Referenzauftraggeber sowie
(d) Vorhalten von Versicherungsleistungen für definierte Versicherungsfälle sowie Abwicklung des Störfallmanagements.
Mindestens eine der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB, eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB, eines kirchlichen oder eines freigemeinnützigen Trägers betreffen (Mindestanforderung).
(3) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleitung
(4) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung). Unterauftragnehmer sind insbesondere solche Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Finanzierung der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör sowie zu deren Versicherung bedient.
Die vertraglichen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/377c1d10-515a-450b-b994-40dfea9ed414) abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
(Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht
verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als
Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil C der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen
zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A (Allgemeine Verfahrensbedingungen), B (Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) und D (Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer