PEI_Medienkanal_FP_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0432-2022-1457
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEI_Medienkanal_FP_TWP
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an seinem bisherigen Standort in Langen kann seinen Betrieb nur noch unter erhöhtem Aufwand aufrechterhalten und weist weder notwendige zukunftsfähige Flexibilität noch dringend benötigte Erweiterungsflächen auf der Liegenschaft auf. Daher soll auf einem nahegelegenen Grundstück ein neuer Forschungscampus entstehen.
Die Neuunterbringung des PEI erfordert dessen infrastrukturelle Erschließung. Auf Grund der Nähe zur Deutschen Flugsicherung (DFS) soll auch der Neubau des PEI durch die DFS Energy (DFS-E) elektrisch, wärme-/kältetechnisch und mit Dampf versorgt werden. Hierzu muss ausgehend von einem bestehenden ein neuer Medienkanal bis zu einer neu zu errichtenden Übergabestation auf dem neuen Grundstück errichtet werden. Hierfür sind u.a. Ingenieurleistungen i.S.v. § 74 VgV erforderlich.
Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe solcher Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49ff. i.V.m. Anlage 14 HOAI).
63225 Langen (Hessen)
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) plant die Neuunterbringung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Hierfür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Erkundung einer anforderungsgerechten neuen Liegenschaft beauftragt. Ergebnis dieser Erkundung ist die Entscheidung für einen Neubau auf einem dem bisherigen Standort nahegelegenen Grundstück.
Die Bauverwaltung (BV) vertritt die BImA in ihrer Funktion als Bauherr des Bundes. Baudurchführende Ebene (BdE) der BV des Bundes in Hessen ist im Wege der Organleihe der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) stellt die Fachaufsicht führende Ebene (FfE) der BV dar.
Der Bestand des PEI grenzt unmittelbar an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Die DFS Energy GmbH (DFS-E), eine 100%ige Tochtergesellschaft der DFS zur Erzeugung der Medien Strom, Wärme, Dampf und Kälte, betreibt hierfür eine Energiezentrale (EZ), die unter anderem zur Medien-Versorgung des PEI dient. Durch einen zwischen der DFS-E und dem PEI geschlossenen Medienvertrag ist das PEI bis zum 31. Dezember 2034 verpflichtet, die angemeldeten Medien vertragsgemäß in der EZ zu erzeugen. Die Leitungen und Verrohrungen sind zur Übertragung der Medien von der EZ der DFS-E zum bisherigen Standort des PEI durch einen unterirdischen begehbaren Medienkanal Bestand (MKaB) bis zur Medienübergabezentrale im Bestand geführt. Sowohl EZ als auch MKaB sind Eigentum der DFS-E.
Zur Erschließung des Neubau-Grundstücks und zur Versorgung des geplanten Neubaus soll als Erweiterung des MKaB ein ebenfalls unterirdischer begehbarer Medienkanal Neubau (MKaNb) bis zur vorgesehenen Medienübergabezentrale Neubau errichtet werden. Der Anschluss des MKaNb an den MKaB soll in Form eines Anschlussbauwerks realisiert werden. Der mögliche Trassenverlauf des MKaNb ist auf einen Korridor zwischen PEI und DFS beschränkt, was beengte Platzverhältnisse impliziert, und wird somit unmittelbar an das PEI / die DFS angrenzen. Damit deren laufender Betrieb aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten nicht gestört wird, muss die Errichtung des MKaNb erschütterungsarm erfolgen sowie Luftverunreinigungen und Lärm auf ein Minimum reduziert werden. Eine genauere Trassierung ist im Rahmen der Planung festzulegen; aufgrund des Korridors ist allerdings der grundsätzliche Verlauf mit zwei ungefähr rechtwinklig zueinander verlaufenden Schenkeln obligatorisch. Das finale Teilstück des neuen Bauwerks muss eine öffentlich gewidmete Straße sowie die darunter befindlichen Medienleitungen der öffentlichen Versorgung (Strom, Telefon, Trinkwasser, Abwasser, ...) unterqueren.
In die Objektplanung dieses Ingenieurbauwerks müssen die Ergebnisse aus Baugrunduntersuchung und Vermessung, die brandschutztechnischen Erfordernisse sowie die Erkenntnisse aus den Fachplanungen dieser Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung einfließen. Der neue Medienkanal muss mit vorgeschriebenen Notausstiegen und entsprechender Beleuchtung geplant sowie brandschutztechnisch ausgerüstet werden.
Die Medien-Versorgung der neuen Liegenschaft stellt für die DSF-E eine Ausdehnung ihres Netzes, für das sie die Betreiberverantwortung hat, dar. Aus diesem Grund sollen sowohl die technische Ausrüstung des Ingenieurbauwerks als auch dessen medientechnischer Ausbau mit der DFS-E in Form eines Errichtervertrags vereinbart werden. Dieses Vorgehen muss entsprechend berücksichtigt werden.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen.
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen.
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3) sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix:
- Gemittelter Umsatz (netto) für entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre: 10%;
- Gemittelte Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung) betrauten Ingenieure der letzten drei Jahre: 15%;
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Bewertungskriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75%.
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird Leistungsstufe 1 (Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt.
Die Leistungsstufen 2 und 3 (Leistungsphasen 5 und 6) sollen optional beauftragt werden - vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
3) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1)
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
- für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR,
- für sonstige Schäden 3.000.000,00 EUR,
jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2)
Mindestanforderung an den gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung pro Jahr: mind. 400.000,00 EUR (netto).
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte sowie der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieuren und mit Leistungen für die Fachkoordination des Building Information Modeling (BIM) betrauten Personen in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Personen für die Projektleitung und deren Stellvertretung sowie für die Fachkoordination des Building Information Modeling (BIM) gem. § 46 Abs. 3 (6) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
- Bezeichnung der Referenz,
- Kurzbeschreibung der Referenz,
- Projektgröße,
- Projektzeit,
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
- Benennung des Auftraggebers mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. zwei DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1)
- mind. 3 festangestellte mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung) betraute Ingenieure;
- mind. 1 festangestellte mit Leistungen für die Fachkoordination des Building Information Modeling (BIM) betraute Person.
zu 3)
Es werden maximal 3 vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Baukosten (KG 200 - 500) von mindestens 8.000.000,00 Euro brutto,
- Leistungsumfang LPH 3 - 4 HOAI beauftragt,
- Genehmigungsplanung (LPH 4) abgeschlossen,
- Vorbereiten der Vergabe (Abschluss LPH 6) nicht vor dem 1. Januar 2015,
- Honorarzone III bis V.
Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren
- mind. 1 Referenz: Vorbereiten der Vergabe (Abschluss LPH 6) erfolgt,
- mind. 1 Referenz: Anwendung des Building Information Modeling (BIM):
Open BIM - Objektorientierung - Kollisionsfreiheit - Ableitung der Planunterlagen,
- mind. 1 Referenz: Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand der Wertungskriterien gemäß der Wertungsmatrix "743_EU_Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix (Stufe 1)".
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche/n Anforderung/en als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734);
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740);
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist ene Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742);
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.