Bundesförderung für effiziente Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Z23 - BEG Antragsverfahren

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=484097
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=484097
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: Z23 - BEG Antragsverfahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber sucht einen externen Dienstleister, der ihn bei der Bearbeitung der zur Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Antragsstufe unterstützt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Weißwasser

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude (BEG WG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Durchführung der BEG EM in der Zuschussvariante administriert das BAFA als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die beiden Teilprogramme BEG WG und BEG NWG werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung bezieht sich daher nur auf das Teilprogramm BEG EM.

Rechtsgrundlage für dieses Teilprogramm ist die Richtlinie des BMWK für die Bundesförderung für effiziente Gebäude; Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021, welche am 18. Oktober 2021 im BAnz AT 18.10.2021 B2 veröffentlicht und mit Änderungsbekanntmachung zu den Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2022 (gültig ab 28. Juli 2022) geändert wurde. Ziel des Teilprogrammes BEG EM ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Teilprogramm BEG EM ist seit 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante möglich. Bei der Richtlinie zur Umsetzung des Bundesprogrammes handelt es sich um ein bundesweites Förderprogramm.

Die BEG EM ist ein zweistufiges Förderverfahren (Antrag und Verwendungsnachweis).

Die Stufe 1 (Antrag) beginnt mit Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides. Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 24 Monaten reserviert. Dieser Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden.

Nach Abschluss der Maßnahme schließt sich die zweite Stufe (Verwendungsnachweis) des Verfahrens an. Der Antragsteller reicht den zugehörigen Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal mit allen Rechnungen und Nachweisen ein. Nach positivem Prüfergebnis durch das BAFA wird die Fördersumme festgesetzt und ausgezahlt.

Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich elektronisch.

Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, soll ein externer Dienstleister das BAFA unterstützen. Zentrale Aufgabe des Dienstleisters soll die Bearbeitung der ersten Stufe von Antragskontingenten sein.

Des Weiteren obliegen dem Dienstleister die Mitwirkungs-, Überwachungs- und Berichtspflichten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Programms gegenüber dem BMWK und dem BAFA. Die einzelnen Aufgaben werden detailliert nachfolgend beschrieben.

Das Mindestkontingent, welches dem Dienstleister vom BAFA zur Verfügung gestellt wird, beläuft sich auf 20.000 Anträge pro Monat bei einer Laufzeit von einem Jahr.

Das maximale Gesamtauftragsvolumen beläuft sich für diese 12 Monate auf 500.000 Anträge. Dieses maximale Kontingent wird jedoch nicht garantiert.

Um eine gleichbleibende Arbeitsqualität zu sichern, sollte der Dienstleister mindestens 10.000 Vorgänge pro Woche bearbeiten können.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglich übernommener Aufgaben ist vorgesehen, einen pauschalen Aufwendungssatz zuzüglich Umsatzsteuer pro bearbeiteten Antrag zu vergüten. In dieser pauschalen Vergütung sind sämtliche Aufwendungsansprüche für alle in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer II aufgeführten Tätigkeiten insbesondere Mitarbeiter, Hardware und Schulungsaufwände abgegolten. Ebenso werden Nebenkosten und Reisekosten nicht gesondert vergütet.

Eine Beleihung des Dienstleisters ist nicht vorgesehen. Der Dienstleister wird als unselbständiger Verwaltungshelfer tätig.

Die Bezahlung des Dienstleisters erfolgt je korrekt abgearbeitetem Vorgang.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmevoraussetzung

- Anlage „Eigenerklärung Ausschlussgründe" (betrifft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

- Anlage „Eigenerklärung MiLoG" (mit weiteren Erklärungen nach AEntG und SchwarzArbG)

- Anlage „Eigenerklärung VO 2022-833"

(Eigenerklärung zur VO 2022-833 zu restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

Es ist ein Referenzprojekt zur Umsetzung von überregionalen öffentlichen Fördermaßnahmen mit hohen Antragszahlen und ähnlicher Thematik auf Richtlinienbasis nachzuweisen, das folgende Kriterien erfüllt:

- Benennung des Projekts,

- Kurzbeschreibung,

- Dauer des Projekts,

- Anzahl bearbeiteter Vorgänge,

- Anzahl des eingesetzten Personals,

- durchschnittliche Bearbeitungsdauer/Vorgang

Das BAFA behält sich vor, zur Überprüfung der Referenzen den Namen des Referenzgebers und eines Ansprechpartners beim Bieter anzufragen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2022

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