Usi - Planungsleistungen für Umgestaltung Bahnhofstraße und Neubau Kreisel Usingen Referenznummer der Bekanntmachung: Usi06/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Usingen
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.usingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Usi - Planungsleistungen für Umgestaltung Bahnhofstraße und Neubau Kreisel Usingen
Planungsleistungen für Umgestaltung Bahnhofstraße und Neubau Kreisel - unter Beachtung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in Usingen
Ingenieurbauwerke
Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 3 § 43 Abs. 1 HOAI bezogen auf Kanalleitung und Trinkwasserleitung aus dem Katalog der Anlage 12 HOAI und im einzelnen aufgeführte Besondere Leistungen
Verkehrsanlagen
Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen, alle Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 4 § 47 Abs. 1 HOAI bezogen auf den Straßenausbau aus dem Katalog der Anlage 13 HOAI sowie im Einzelnen aufgeführet Besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
- Formblatt "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022"
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Ingenieurliste
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2.000.000.- € für Personenschäden und min. 2.000.000.- € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die Maßnahmen für Kanal-, Abwasser- und Straßenbau darstellen.
Jeweils für Los 1 und für Los 2: Der gemittelte Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 150.000,- € netto für vergleichbare Leistungen bei jedem der Lose 1 und 2 betragen haben (2019, 2020 und 2021 in Euro netto) .
- Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV)
- Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Fachrichtungen sowie nach Führungskräften und weiteren Mitarbeitern/innen
- Vorlage von Referenzen, die mit dem zu vergeben Auftrag vergleichbar sind.
Für Los 1 und für Los 2: Mindestens 3 Mitarbeiter für die Planung von Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) einschließlich des Büroinhabers; es kann sich um die gleichen Mitarbeiter handeln.
Jeweils für Los 1 und für Los 2:
Es müssen jeweils mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, bei denen mindestens die LP 3, 5 bis 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die Vergleichbarkeit setzt weiter voraus, dass es sich um Projekte im innerstädtischen Bereich mit unterschiedlichen Interessengruppen und Nutzung handelte sowie eine Koordination verschiedener Träger öffentlicher Belange erforderlich war. Zusätzlich muss eines der drei Projekte unter den Rahmenbedingungen der RiLiSE 2017 oder vergleichbarer Förderprogramme von Bund oder Land gestanden haben (Nachweise sind mit einzureichen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)