FSQ BIM-Planung Umweltleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54278
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FSQ BIM-Planung Umweltleistungen
Immissionsuntersuchungen
Fehmarnsund
Immissionsuntersuchungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
FSQ BIM-Planung Umweltleistungen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarnsund
Umwelttechnische Leistungsbilder
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT 2 erforderliche umweltfachliche Gutachten
In Folge der Auswertung der ersten und zweiten Baugrundkampagne sind ergänzende und vertiefe Baugrunduntersuchungen
erforderlich. Für diese weitere Baugrundkampagne ist eine zeitnahe Erstellung einer entsprechenden Antragsunterlage zur
Genehmigung dieser Baugrunduntersuchungen notwendig. Für diese Antragsunterlage werden umweltfachliche Gutachten
benötigt.
Die zusätzliche Leistung zur Erstellung der Umweltgutachten für die Antragsunterlagen für zusätzliche Bohrpunkte in derbereits laufenden Baugrundkampagne sind für den termingerechten Projektfortschritt zwingend erforderlich. Bei der Bearbeitungmit dem gleichen AN (Bearbeitung der Umweltunterlagen für die PFU) können bereits vorliegende Erkenntnisse und vorhandeneGrundlagendaten weiter verwendet und genutzt werden. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beimIneinandergreifen verschiedener Leistungen und zu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Die angebotenen Leistungensind für den termingerechten Projektfortschritt zwingend erforderlich. Ein Wechsel des AN würde zu einer erheblichenTerminverzögerung bei den Baugrunderkundungen, der technischen Planung sowie dem gesamten Projektverlauf und damit zuZusatzkosten führen. Das berechnete Honorar für die zusätzliche Leistung ist angemessen und entspricht der erwartetenGrößenordnung.