Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51741
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Planungsleistungen ETCS Flensburg-Maschen mit Umweltpla. (LBP, FFH, AFB)
Netz Kiel (Flensburg- Weiche Jübek Schleswig Owschlag Rendsburg Osterrönfeld Bokelholm Nortorf Neumünster Brokstedt Wrist Dauenhof Elmshorn Tornesch)
Im Projekt ETCS Flensburg – Maschen ist vorgesehen, eine durchgängige Befahrbarkeit des Korridors Dänemark – Maschen mit ETCS herzustellen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung ; Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwurfsplanung ETCS Flensburg-Maschen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Planungsleistungen für das Gewerk TK und GSM-R sind nicht Bestandteil dieser Beauftragung. Die im Vertrag enthaltenen Planungsleistungen sind mit dem Gewerk TK und GSM-R abzustimmen und zu koordinieren. Die Planungsergebnisse für TK und GSM-R sind in die jeweilige Gesamtunterlage der Entwurfsplanung zu übernehmen. Dieses beinhaltet auch die Darstellung in den eigenen Planwerken und den Erläuterungsberichten.
Desweiteren bitten wir Sie für die Teilnahmeanträge 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 1 Kiel und 21FEI51741_Teilnahmeantrag Los 2 Hamburg für das Verfahren zu beachten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Netz Kiel (Flensburg- Weiche Jübek Schleswig Owschlag Rendsburg Osterrönfeld Bokelholm Nortorf Neumünster Brokstedt Wrist Dauenhof Elmshorn Tornesch)
Im Projekt ETCS Flensburg – Maschen ist vorgesehen, eine durchgängige Befahrbarkeit des Korridors Dänemark – Maschen mit ETCS herzustellen.
Folgende Planungsleistungen werden unteranderem als übertragene Leistungen ausgeschrieben:
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Relevanzabschätzung; FFH-Vorprüfung / -Verträglichkeitsstudie
Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
Technische Streckenausrüstung, Oberleitung ; Leit- und Sicherungstechnik
Objekt Brandschutz, Klimatechnik
etc...
weitere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen, die Ihnen per Link zur Verfügung gestellt werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
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Die Überprüfung der Planungen weiterer zuvor nicht im Hauptvertrag enthaltener Bahnübergangsanlagen hat ergeben, dass sich
an weiteren Anlagen Umbaubedarfe ergeben. Die technísche Erneuerung von Stellwerken sowie Blockverdichtungen auf
mehreren Streckenabschnitten haben Auswirkungen auf die Projektierung von Bahnübergangsanlagen. Es hat sich teilweise der
Bedarf für Anpassungen und Umprojektierungen einzelner Anlagen bei der Prüfung ergeben, diese Bedarfe sind nun durch einen
Fachplaner umzusetzen um ein technisch funktionierendes Gesamtkonzept auf der Strecke zu erhalten. Die technischen
Planungen von Stellwerkstechnik und Bahnübergangsanlagen sind dabei jeweils abzugleichen, da hier umfangreiche
Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen Systemen bestehen.
Die zusätzlcihen Planungen sind durch den bisherigen Auftragnehmer auszuführen, um ein technisch stimmigesGesamtkomzept zu erhalten. Es bestehen umfangreiche Abhängigkeiten zwischen Stellwerks- und Bahnübergangsplanung, dieregelmäßige und fortlaufende Abstimmungen zwischen den Planern der verschiedenen Fachgewerke erfordern. Die Beauftragungeines weiteren Auftragnehmers würde zu einem unverhältnismäßigen Mehraufwand in der technischen Planng führen, sodass dasRisiko besteht, die Planungen nicht mehr im vorgesehenen Zeitraum zu erhalten. Ziel ist die Umsetzung des Projektes in bereitsangemeldeten Bauzeiträumen, diese sind zwingend einzuhalten. Bei Neuvergabe besteht die Gefahr die Planungen nichtrechtzeitig zu erhalten und die Sperrpausen nicht nutzen zu können. Es käme zu umfangreichen Projektverzögerungen.