Großtanklöschfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 151-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großtanklöschfahrzeug
Der Magistrat der Stadt Hanau beabsichtigt für die Berufsfeuerwehr Hanau ein Großtanklöschfahrzeug (GTLF) zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein Tanklöschfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffshaspel, einem Löschwasserbehälter (mit mind. 8.000 l Fassungsvermögen), einem fest montierten, fernsteuerbaren Schaum-/Wasserwerfer auf dem Dach sowie einem Schaummitteltank, einer bereits vorhandenen 250kg Pulverlöschanlage und einer feuerwehrtechnischen Beladung (in Anlehnung an die DIN EN 14530-21), dessen Besatzung aus einem Trupp (1/1) besteht.
August-Sunkel-Str. 3
63452 Hanau
Dreiachsiger Frontlenkerlastkraftwagen mit einer einzelbereiften, mechanisch angetriebenen Vorderachse, einer zwillingsbereiften angetriebenen Antriebsachse sowie einer nicht angetriebenen und gelenkten Nachlaufachse.
Neueste z.Zt. produzierte Modellreihe mit zusätzlichem Stauraum hinter den Sitzen (mittellanges Fahrerhaus / Fernverkehrsfahrerhaus).
Fahrgestell Kategorie 2 (geländefähig), besonders robust und strapazierfähig ausgelegt für harte Beanspruchung, einer erhöhten Wasserdurchsfahrtstiefe und einer Wattiefe bis mind. Radnabenmitte.
Alternativpositionen, die nicht in die Wertung der Angebote fallen.
AP 1 - Wartungskosten für 5 Jahre Wartung
AP 2 - Lieferung sowie fachgerechte und betriebsbereite Montage einer Pulverlöschanlage mit min. 250kg Fassungsvermögen, Treibgasbehälter, Bedieneinrichtung und 30m Schnellangriffsschlauch mit Pistolenstrahlrohr. Die Anlage muss mit einem Stapler entnehmbar sein.
Die Anordnung der Komponenten muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
AP 3 - Lieferung sowie fachgerechte und betriebsbereite Montage eines klappbaren
LED-Verkehrsinformationssystem PolVIS/FeuVIS TXT mit Fernbedienung)
AP 4 - Lieferung sowie fachgerechte und betriebsbereite Montage von zwei Leuchten Horizont MS 340 plus LED 2-fach am oberen Heck des Fahrzeuges.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
- Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer, sofern er nicht selbst der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf.
-Der Fahrgestelllieferant und Aufbauhersteller garantiert eine hohe Ersatzteilverfügbarkeit, sowie i. d. R. eine Lieferung innerhalb 48 Stunden nach Bestellung eines Standardersatzteiles.
-Weiterhin garantiert der Auftragnehmer, über mindestens 15 Jahre, eine Lieferbarkeit von Ersatzteilen sowie eine unmittelbare Verfügbarkeit (2-4 Tage) für Monteurarbeiten vor Ort am Fahrzeug.
-Werkstattpreisliste, bzw. Kostenkalkulation der Werkstattkosten ist beizulegen. Hieraus müssen die Kosten für Werkstattaufenthalt, Personal-, Monteur- und Fahrtkosten nachvollziehbar erkennbar sein.
-detaillierten Fertigungs- und Terminplan
-Das Fahrzeug muss in Bezug auf Konstruktion, Abmessungen, Fahrzeuggesamtmasse und Achslasten der StVZO entsprechen. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
-Merkblatt für Aufbauhersteller ist vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.