ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55492
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Rückbau und Abbruch bestehende Straßenüberführung
-Rückbau Widerlager 1000m³
-Abbruch Überbau 200m²
-Rückbau Straßen + Wege 6.400m³
Neubau der Straßenüberführung
-Bohrpfähle 400 lfm
-Neubau Straßenüberführung 1370m³
-Erdarbeiten 125.500m³
-Straßenbelag 13.650m²
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Mailänder Consult GmbH
2. BauIN GmbH
3. IGI Consult GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PfA 9.0, SÜ B378
Rückbau und Abbruch bestehende Straßenüberführung
-Rückbau Widerlager 1000m³
-Abbruch Überbau 200m²
-Rückbau Straßen + Wege 6.400m³
Neubau der Straßenüberführung
-Bohrpfähle 400 lfm
-Neubau Straßenüberführung 1370m³
-Erdarbeiten 125.500m³
-Straßenbelag 13.650m²
LÄA 23 Nachtrag 13: Querende Leitungen
Bauüberwachungsleistungen Bahn zu den querenden Leitungen. Der AN ist für die Überwachung der gesamten Maßnahmen u.a. auch für die Verkehrsanlage zuständig. Die Leitungen queren die Bahnanlage. Zudem ist der AN in dem Projekt in seiner Tätigkeit als Bauüberwacher fachlich in der für die Ausführung erfolderlichen Richtlinien und Planungen involviert. Da die BÜW Bahn die Aufgabenstruktur beherrscht und in das Bauvorhaben stark eingebunden ist , ist diese Leistung durch die örtliche Bauüberwachung termingerecht und technisch genau zu erbringen. Durch einen Dritten wäre es nur mit erheblichen Schwierigkeiten und großen Abstimmungsbedarf mit der vorhanden Bauüberwachung möglich die Leistung zu erbringen.