Kfz-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz-Versicherung
KfZ-Versicherung
(Haftpflicht-, Teil-, Vollkasko-, Insassenunfallversicherung mit Pannenservice für KfW-Firmenfahrzeuge in Deutschland)
Kfz-Versicherung (Haftpflicht- (inkl. Pannenservice), Teilkasko-, Vollkasko- und Insassenunfallversicherung der inländischen Fahrzeuge.
Weitere und ausführliche Beschreibung siehe Leistungsverzeichnis.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch eine Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er als Versicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.
Es handelt sich hierbei um eine Mindestbedingung !
Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass er auf Anforderung der KfW den aktuellen Geschäftsbericht binnen einer kurzen Frist zur Verfügung stellt, soweit dieser nicht auf elektronischem Weg verfügbar ist.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss über ein aktuelles Rating für Finanzdienstleistungen verfügen, das als Mindestanforderung eine der folgenden Alternativen erfüllt:
- Das Rating ist durch die Ratingagentur Standard & Poors erfolgt und die Beurteilung lautet mindestens A- (in Worten: "A minus")
- Das Rating ist durch eine andere, mit Standard & Poors vergleichbare Ratingagentur erfolgt und die Beurteilung dieser Agentur ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten
"A minus") bei Standard & Poors
- Das Rating ist nicht durch eine Ratingagentur erfolgt, sondern durch eine andere sachverständige Institution oder Unternehmung mit Expertise im Finanzsektor und die Beurteilung dieser Institution oder Unternehmung ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten: "A minus") bei Standard & Poors.
Referenzen:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 2 geeignete Referenzen verfügen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
- Die Referenzleistungen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Umfang, insbesondere dem Versicherungsvolumen sowie der Anzahl der Versicherten vergleichbar sein (bitte beachten Sie hierzu die Leistungsbeschreibung)
- Die Referenzleistungen müssen hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht länger zurück liegen als 01.01.2022
- Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender Versicherer erbracht haben.
HINWEISE:
1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers/ Bieters führen kann.
2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.
Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über eine auf Kraftfahrzeug-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitungs- und Underwriting-Stelle verfügen.
Vertretungsvollmacht - Assekuradeur:
Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Assekuradeur bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,
Die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.
Vertretungsvollmacht - Makler:
Sofern ein Makler ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Makler bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,
Die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.
siehe III.1.1 (Befähigung zur Berufsausübung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die
Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes
andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).
3. Wettbewerbsregister:
Die KfW ist verpflichtet nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) als öffentliche Auftraggeberin, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000,-- Euro ohne Umsatzsteuer beim Bundeskartellamt abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den die KfW den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Die Eintragungen im Wettbewerbsregister können sowohl natürliche (Bsp. Einzelunternehmen) als auch juristische Personen betreffen.
4. Abfrage gemäß VO (EU) 2022/576
Es ist gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten, öffentliche Aufträge zu vergeben an:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über
die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.