Kfz-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0031

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9d569b2f-4db4-4b80-b92b-353646e7e823
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kfz-Versicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2022-0031
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66514110 Kraftfahrzeugversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

KfZ-Versicherung

(Haftpflicht-, Teil-, Vollkasko-, Insassenunfallversicherung mit Pannenservice für KfW-Firmenfahrzeuge in Deutschland)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66514110 Kraftfahrzeugversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kfz-Versicherung (Haftpflicht- (inkl. Pannenservice), Teilkasko-, Vollkasko- und Insassenunfallversicherung der inländischen Fahrzeuge.

Weitere und ausführliche Beschreibung siehe Leistungsverzeichnis.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 01/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch eine Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er als Versicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte zugelassen ist.

Es handelt sich hierbei um eine Mindestbedingung !

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass er auf Anforderung der KfW den aktuellen Geschäftsbericht binnen einer kurzen Frist zur Verfügung stellt, soweit dieser nicht auf elektronischem Weg verfügbar ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss über ein aktuelles Rating für Finanzdienstleistungen verfügen, das als Mindestanforderung eine der folgenden Alternativen erfüllt:

- Das Rating ist durch die Ratingagentur Standard & Poors erfolgt und die Beurteilung lautet mindestens A- (in Worten: "A minus")

- Das Rating ist durch eine andere, mit Standard & Poors vergleichbare Ratingagentur erfolgt und die Beurteilung dieser Agentur ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten

"A minus") bei Standard & Poors

- Das Rating ist nicht durch eine Ratingagentur erfolgt, sondern durch eine andere sachverständige Institution oder Unternehmung mit Expertise im Finanzsektor und die Beurteilung dieser Institution oder Unternehmung ist gleichzusetzen einer Note A- (in Worten: "A minus") bei Standard & Poors.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen:

Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens 2 geeignete Referenzen verfügen, die folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:

- Die Referenzleistungen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Umfang, insbesondere dem Versicherungsvolumen sowie der Anzahl der Versicherten vergleichbar sein (bitte beachten Sie hierzu die Leistungsbeschreibung)

- Die Referenzleistungen müssen hinreichend aktuell sein. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht länger zurück liegen als 01.01.2022

- Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, muss die Referenzleistung als verantwortliches Unternehmen als führender Versicherer erbracht haben.

HINWEISE:

1. Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bewerbers/ Bieters führen kann.

2. Wenn Sie mehr Referenzen als vorgegeben einreichen wollen, fügen Sie diese bitte als externes PDF bei. Achten Sie dabei bitte darauf, dass alle geforderten Angaben enthalten sind.

Schadenbearbeitung und Underwriting-Stelle:

Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über eine auf Kraftfahrzeug-Versicherungen spezialisierte eigene oder autorisierte, entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenbearbeitungs- und Underwriting-Stelle verfügen.

Vertretungsvollmacht - Assekuradeur:

Sofern ein Assekuradeur ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Assekuradeur bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,

Die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Assekuradeur Bestand.

Vertretungsvollmacht - Makler:

Sofern ein Makler ein Angebot im Namen eines Versicherers einreicht, ist die Vertretungsbevollmächtigung des Versicherers dem Angebot zwingend beizufügen. Diese muss den Makler bevollmächtigen, für den Versicherer ein bindendes Angebot abzugeben und den Versicherungsvertrag mit der KfW im Namen des Versicherers abzuschließen,

Die Eignungskriterien für den Versicherer haben auch bei Vertretung durch einen Makler Bestand.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe III.1.1 (Befähigung zur Berufsausübung)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.

2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die

Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes

andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben (s. Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen).

3. Wettbewerbsregister:

Die KfW ist verpflichtet nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) als öffentliche Auftraggeberin, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000,-- Euro ohne Umsatzsteuer beim Bundeskartellamt abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den die KfW den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Die Eintragungen im Wettbewerbsregister können sowohl natürliche (Bsp. Einzelunternehmen) als auch juristische Personen betreffen.

4. Abfrage gemäß VO (EU) 2022/576

Es ist gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten, öffentliche Aufträge zu vergeben an:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über

die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2022

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