Onsite- und Remote-Support für Netzwerk und IT-Geräte, deren Betriebssysteme und Software Referenznummer der Bekanntmachung: MKK IT Support 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Onsite- und Remote-Support für Netzwerk und IT-Geräte, deren Betriebssysteme und Software
Der Main-Kinzig-Kreis sucht für die Inbetriebnahme und den Betrieb des ITK-Equipments einen Dienstleister, der einen Onsite und Remote Support „IMAC/D“ für IT-Endgeräte, deren Betriebssysteme und Software und weiteres IT-Equipment der MKK IT-Infrastruktur in den Ämtern, Dienststellen, Eigenbetrieben des MKK und an Heimarbeitsplätzen der Beschäftigten in Verwaltung und Schulen („MKK-Standorte“) anbieten kann. Des Weiteren sind Systems Management Dienstleistungen zu erbringen.
Zudem soll der Auftragnehmer den Rollout (Installation, Inbetriebnahme) für Geräte und Netzwerk und Netzwerktechnik im Zuge des geförderten Projektes Digital-Pakt realisieren. Im Zuge des Digital-Paktes werden u.a. ca. 92 Schulen mit neuer WLAN-Technik und weiterem IT-Equipment ausgestattet.
Die Leistung ist am Sitz des Amt 12 (Auftraggeber, Gelnhausen) zu erbringen.
63571 Gelnhausen
Folgende Leistungen zur Übersicht sind grundsätzlich zu erbringen:
- Installation (I), Umzug (M), Ergänzungen (A) und Änderungen (C), von IT-Geräten (PCs, Notebooks, mobile Endgeräte, Server etc.) und Netzwerkkomponenten an den MKK-Standorten
- Installation, Wartung, Update und Fehlersuche von Software auf den IT-Geräten
- Konfiguration und Inbetriebnahme von IT-Geräten und Netzwerkkomponenten inkl. Abbau
- Wartung von IT-Geräten und Netzwerkkomponenten entsprechend den Vorgaben dieses Vertrags
- Analysieren von Fehlern und Beseitigen von Störungen an IT-Geräten und Netzwerkkomponenten sowie der Software
- Beratung, Einweisung und Schulung von Mitarbeitern an den MKK-Standorten
- Bereitstellung von Logistikdienstleistungen zur Verteilung von IT-Geräten und Netzwerkkomponenten inkl. Lagerkapazität
- Proaktives Monitoring und präventive Wartung von IT-Geräten und Netzwerkkomponenten inkl. Erarbeitung und Kommunikation proaktiver Lösungsvorschläge zur Fehlervermeidung und zur Erhaltung einer modernen Hard- und Softwarearchitektur
- Dokumentation der Aktivitäten (Lösung & Inventarisierung)
- Die eingesetzten Kräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr Handeln die Sicherheit der Geräte und Infrastrukturen nicht beeinträchtigt werden und das im Falle der Erkenntnis von Sicherheitslücken diese sofort schriftlich dem Auftraggeber gemeldet werden
- administrative Tätigkeiten der virtuellen Serverumgebung im Rechenzentrum
- Benutzerverwaltung und Assetverwaltung
- Überwachung und Aktualisierung der Gültigkeit von Token für das Gerätemanagement
- Lizenzüberwachung. Alle installierten Programme und Betriebssysteme sind zu überwachen, um Unter- oder Überlizenzierung zu vermeiden.
- Der Auftragnehmer hat sich so zu organisieren, dass er im Zuge von Vor-Ort-Einsätzen mehre-re Standorte in einem Zug abarbeitet, sodass wenig Fahrtzeiten anfallen.
- Neue Software-Anforderungen der Schulen müssen geprüft (Lizenzierung, Freigabe durch Schulträger) und zur automatisierten Verteilung vorbereitet werden. Der Auftragnehmer muss seine Erfahrungen und Möglichkeiten der Geräteverwaltung und Softwarepaketierung beschreiben.
- Bei der Entwicklung eines Portals ist mitzuwirken. Alle Apps sollten hier für alle Schulen zur Verfügung stehen, sodass die Schule bzw. der IT-Beauftragte selbstständig die APPs den Geräten zuweisen kann.
- Der Auftragnehmer muss die installierten Betriebssysteme, Virenscanner, Programme und APPs aktuell halten und überwachen. Sicherheitslücken und Bugs sind umgehend zu beseitigen.
Weitere Leistungen siehe Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber geht aktuell von folgenden Abnahmemengen aus:
Bedarf: Bis zu 5 Jahre. Nachfolgender Bedarf ist Jahresbedarf::
Vor-Ort-Servicekraft:
Mindestabnahmemenge (in Personenstunden): ca. 500 Stunden
Maximale Abnahmemenge (in Personenstunden): ca. 4.000 Stunden
Systemtechniker:
Mindestabnahmemenge (in Personenstunden): ca. 2.000 Stunden
Maximale Abnahmemenge (in Personenstunden): ca. 4.000 Stunden
Optional
Systemarchitekt:
Maximale Abnahmemenge (in Personenstunden): ca. 150 Stunden
Die genannte Vertragslaufzeit definiert die maximal mögliche Laufzeit (einschließlich aller Verlängerungsoptionen).
Der genannte Auftragswert bildet den maximalen Auftragswert im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17. Juni 2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) über die maximale Gesamtlaufzeit ab.
Maximaler Gesamtauftragswert: EUR 4.000.000,00
Geschätzter Gesamtauftragswert: EUR 2.700.000,00
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Onsite- und Remote-Support für Netzwerk und IT-Geräte, deren Betriebssysteme und Software Referenznummer der Bekanntmachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Soden-Salmünster
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.crimson.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.