Augsburg City Hauptbahnhof (PAC-H): Planung Verkehrsanlagen und techn. Streckenausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40786
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Augsburg City Hauptbahnhof (PAC-H): Planung Verkehrsanlagen und techn. Streckenausrüstung
Augsburg
Planungsleistungen Abstellanlage Gleise 623-631
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Abstellanlage Gleise 623-631
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg
Planungsleistungen Abstellanlage Gleise 623-631
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Änderung der PT1-Planung für den LST BZ 43N aufgrund Anpassung des Bauablaufs LST nach Abschluss EP. LÄ02
zusätzliche Planungsleistungen sind vom AN zu erbringen, um etwaige Schnittstellen in der Planung zu vermeiden; der AN ist
für die Erbringung der gesamthaften Planungsleistungen verantwortlich und liegt in seinem Verantwortungsbereich. Ein Wechsel
des AN's zur Erbringung dieser zusätzlichen Planungsleistung ist nicht zielführend und kann aufgrund der Bestandsplanthematik
und den auf das Projekt gesperrten Bestandsplänen nicht von einem anderen AN erbracht werden