2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44265
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung VE97c oberirdisch West
München
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Konstruktiver Ingenieurbau, Bahntechnische Ausrüstung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
m Rahmen des Messmonitorings des Bestandsbauwerks EÜ Wotanstraße/Laimer Röhre wurde im Messquerschnitt 12 für die horizontale Konvergenz der Warnwert erreicht. Der Messquerschnitt 12 befindet sich im Einflussbereich des BA5 (Block 12) der
UVR. Aus diesem Grund wird entsprechend dem Havarie- und Messkonzept im Rahmen einer kurzfristigen Sperrung der Laimer Röhre der Einbau von Stahlbändern zur Stabilisierung des Bauwerks umgesetzt. Zudem werden adhoc Sofortmaßnahmen ergriffen, um weiteren Verformungen kurzfristig entgegnen zu können. Die vorgenannten Maßnahmen mussten bauüberwacherisch begleitet werden.
LÄ10
Durch die kurzfristig eingetretenen, nicht vorhersehbaren, Ereignisse mussten die baulichen und eisenbahnbetrieblichen Sofortmaßnahmen in Folge der Havarie auch bauüberwacherisch begleitet werden. An der Art der Tätigkeit hat sich nichts geändert. Der AN überwacht die Bautätigkeiten im Rahmen der Sorfortmaßnahmen durch die ARGE VE10 im Bereich oberirdisch West und kümmert sich um die aus den Sofortmaßnahmen entstandenen eisenbahnbetrieblich notwendigen Maßnahmen.