2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34440
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
München
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich
Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische
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Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,
Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung Tunnel und Hp Hauptbahnhof
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich
Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische
Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen,
Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach
Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Zusatzleistungen der Bauüberwacher Bahn im Jahr 2022. LÄ17
Für die Arbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West werden zusätzliche Bauüberwacher Bahn benötigt. Dieser Bedarf resultiert aus den im Projekt beschlossenen Umplanungen, welche sowohl neue als auch verschobene Leistungsbereiche zur Folge hatten. Mit der dadurch entstehenden Fokussierung der Bautätigkeit im Bereich des Rettungsschachts 3 und Baufeld West ist ein zusätzlicher Bedarf an Überwachungsleistungen durch qualifizierte Bauüberwacher Bahn notwendig. Somit mussten hier zusätzlich Bauüberwachungsleistungen bedient werden. Das zusätzliche Personal, mit der entsprechenden Qualifikation muss insbesondere deshalb bereitgestellt werden, damit die geplanten Sperrpausen durchgeführt werden können.
Durch die Beauftragung einer weiteren Bauüberwachung, welche kurzfristig Personal bereitstellt, kann nicht gewährleistet werden, dass eine hinreichende Vertrautheit mit den Baumaßnahmen und der Örtlichkeit gegeben ist. Die Bauüberwachungsleistung ist zudem Voraussetzung und Grundlage für die Durchführung der Spezialtiefbauarbeiten am Rettungsschacht 3 und im Baufeld West. Insbesondere während der bereits geplanten und genehmigten Sperrpausen ist ein Wechsel des ANs nicht möglich. Bei der Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen besteht daher das Risiko der Verschiebung der anstehenden Sperrpausen und damit der entsprechenden Bauarbeiten. Dies hätte massive Bauzeitverlängerungen und zusätzliche Behinderungen der Ausführung zur Folge. Überdies kann eine einheitliche Überwachungsleistung durch die Überwachung nur eines AN-Baus mittels zweier Bauüberwachungen nicht gewährleistet werden.