2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Variantenuntersuchungen zu einer möglichen Neuorganisation verschiedener interner Verkehrsflächen an den Schnittstellen des zentralen Bereiches des neuen HBF insbesondere in Bezug und Lage zu einer neuen Querpassage in E -1.
Betroffene Gebäude und Bauteile gehören u.a. zu:
• • Der 2. SBSS; dem NEG; der U9; die sich jeweils in unterschiedlichen Planungsphasen befinden
• • Der 1. S-Bahn Stammstrecke; der U1/2; der U4/5 sowie der Gleishalle inkl. Querbahnsteig als Bestandsgebäude, die aber z.T. auch einer Sanierungs- bzw. Umbauplanung unterliegen
• • angrenzenden städtischen Räumen wie Bahnhofsplatz; Bayerstr. und Vorplätze im Süden; Arnulfstr. und Vorplätze im Norden;
Untersucht werden soll u.a:
1.) die Integration einer neuen Querpassage in der Ebene -1 (Lage, Breite, Wegeführung); Die Auswirkungen auf die Raumkonzepte und Nutzungen der betroffenen og. Gebäudeteile; technische Machbarkeit und grobe Einschätzung der Auswirkungen auf die technische Umsetzung;
2.) die Personenführung durch og. Gebäude insbesonders durch Optimierung / Positionierung der vertikalen Verkehrsführung (Treppen, Fahrteppen, ggf. Personenaufzüge) und optimierung der Personenströme die sich durch Umsteigebeziehungen und Verknüpfung der verschiedenen Verkehsrträger ergibt. Architektonische Einschätzung möglicher Auswirkungen auf Dichte, Stauflächen und Einzelhandel; Beratung zu weiterem Untersuchungsbedarf (Personestromsilmulationen etc.) Diese Angebot beinhaltet architektonische Leistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI §33 ff. Nicht enthalten sind ingenieurtechnische Untersuchungen jeglicher Art wie u.a. KIB;TWP;TGA oder Sparten etc.
Die Untersuchung erfolgt in enger Abstimmung mit dem AG. In wöchentlichen Besprechungen werden Inhalte und Darstellungstiefe festgelegt.
Als Ergebnis der Untersuchung wird eine Präsentation erarbeitet.
LÄ165
Die Leistungen erfordern detaillierte Kentnisse der Planung der Untergeschosse am Hauptbahnhof und können darum nur von dem Planer, welcher diese durchgeführt hat, erfolgen.
Durch die Einarbeitung eines neuen AN würde es zu einer Terminverzögerung kommen, wodurch der Nutzen für Abstimmungen mit Projektbeteiligten nicht mehr zum Tragen kommen würde. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zusätzlich ist auch mit einer Doppelarbeit und einer höherer Fehlerquote auf Grund des fehlenden Vorwissens auszugehen.