Neubau EOW Kempten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62430

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/6de4af20-956b-423f-85cd-187aef351037
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau EOW Kempten

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62430
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Bf Kempten Hbf soll mit moderner EOW-Technik ausgerüstet werden. Für die Weichensteuerung der EOW-Anlage sowie für die Schnittstelle zur Fahrwegstelltafel wird ein Betonschalthaus inkl. Blitzschutz errichtet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kempten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bf Kempten Hbf soll mit moderner EOW-Technik ausgerüstet werden. Für die Weichensteuerung der EOW-Anlage sowie für die Schnittstelle zur Fahrwegstelltafel wird ein Betonschalthaus inkl. Blitzschutz errichtet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/04/2023
Ende: 31/05/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.

Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.

Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.

Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.

Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.

Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister

Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674

) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.

Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.

Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.

Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.

Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Leistungen des Auftragnehmers

1.1

Die vom AN zu erbringenden Leistungen bestehen in der Regel aus vorgelagerten

Planungsleistungen (PT2) einschließlich fachtechnischer Planprüfungen gemäß VV BAUSTE

sowie den Bau- und Lieferleistungen inklusive Dokumentation.

1.2

Der AN ist für das funktionsgerechte und vertragsgemäße Zusammenwirken seiner

geschuldeten Leistung, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Gewerken

verantwortlich. Dies beinhaltet ebenfalls die Koordination der unmittelbaren Schnittstellen zu

anderen Gewerken: wie z.B. Gleisanlagen, Kabeltiefbau und insbesondere angrenzender

Signal- und Telekommunikationstechnik.

1.3

Der Abschluss der Arbeiten zur Herbeiführung der Funktionsfähigkeit (HdF) ist dem AG

schriftlich mitzuteilen. Der AG kann einen Nachweis über die Funktionsfähigkeit verlangen.

Hierzu hat der AN dem AG die Unterlagen über durchgeführte erfolgreiche Prüfungen des

Gesamt- /eines Teilsystems in einer für den AG nachprüfbaren Form zur Verfügung zu

stellen.

1.4

Der AN stellt sicher, dass alle Systemkomponenten sowie die gesamte Sicherungsanlage,

soweit sie von dem Auftrag umfasst ist, voll kompatibel zu allen aktuell im Gesamtsystem

„Bahn“ eingesetzten Produkten ist und keinerlei Fehlfunktionen bei anderen Produktenten

hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen werden.und

Einrichtungen hervorrufen bzw. von diesen beim Leistungsgegenstand hervorgerufen

werden. Der AN stellt sicher, dass durch seine Leistungen keine schädlichen

Wechselwirkungen insbesondere Störungen für den bestehenden Bahnbetrieb auftreten.

1.5

Sollte sich während des Gewährleistungszeitraumes herausstellen, dass zusätzliche

Teile/Leistungen zur Betriebsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nach den allgemein

anerkannten Regeln der Technik notwendig sind, wird der AN diese Teile unentgeltlich

nachliefern und einbauen bzw. diese Leistungen unentgeltlich erbringen.

1.6 Zulassungen / Freigaben

Zur Ausführung dürfen nur Techniken und Systeme verwendet werden, die vom EBA oder

der früheren Deutschen Bundesbahn/Deutschen Reichsbahn zugelassen und/oder vom AG

freigegeben sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben. Müssen Anlagenteile verwendet

werden, die noch nicht zugelassen oder freigegeben sind, so hat der AN die

Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Teile spätestens zum HdF-Termin

zugelassen sind bzw. eine NTZ-Prüferklärung haben und freigegeben sind oder eine

gleichwertige Betriebsgenehmigung haben.

Vergabevorgang 22FEI62430 Anlage 2.1.1

Der AN hat dem AG im Falle von nicht vorliegenden Zulassungen mit Angebotsabgabe einen

Entwicklungs-, Test- und Zulassungsplan mit mindestens 10 qualitativen Meilensteinen (z.B.

Lösungskonzept/Pflichtenheft final, Entwicklungsspezifikation freigegeben, Entwicklung

abgeschlossen, Funktionale Tests abgeschlossen, Validierung abgeschlossen,

Sicherheitsnachweis abgeschlossen, GIuV beantragt, Freigabeantrag gestellt, DB-Freigabe

liegt vor) zu übergeben, der mit allen am Prozess Beteiligten (z.B. Freigabeverantwortlicher,

Entwicklungsbegleiter Bahn, EBA, PLS, Gutachter usw.) abgestimmt und von der

Bauartverantwortung des AG gegengezeichnet sein muss. Die qualitativen Meilensteine sind

vom AG zu bestätigen bzw. nach Abstimmung mit dem AG vor Vertragsabschluss durch den

AN zu überarbeiten. Mit Angebotsabgabe hat der AN die als Entwicklungsbasis dienenden

und bereits zugelassenen Komponenten bzw. Subsysteme inkl. der Auflagen,

Nebenbestimmungen und sicherheitsbezogenen Anwendungsbedingungen als Referenzen

zu dokumentieren.

1.7 Dokumentation

Der AN hat als Systemverantwortlicher eine spezifische Dokumentation, in deutscher

Sprache dem AG zu den vereinbarten (projektspezifischen) Terminen zu übergeben,

unabhängig davon, ob die Dokumentation Teile, Komponenten und/oder Baugruppen betrifft,

die von dem AN selbst oder seinen Nachunternehmern hergestellt oder vom AG beigestellt

wurden. Insbesondere hat der AN die im Rahmen des jeweiligen Projektes notwendig

werdenden Änderungen in den Bestandsplänen, insbesondere nach den Vorgaben des

Abnahmeprüfers, vorzunehmen und die derart geänderten Bestandspläne nach Abschluss

jeder Baumaßnahme in elektronischer Form und in gedruckter Form der zu übergebenden

Dokumentation hinzuzufügen. Zudem hat der AN die Dokumentation soweit zu ergänzen,

wie dies aufgrund der Anpassung an die Bestandstechnik erforderlich ist. Der AN ist für die

Richtigkeit (einschließlich örtlicher Übereinstimmung) und Vollständigkeit der Bestandspläne

gegenüber dem AG verantwortlich.

1.8 Ersatzteile

Der AN stellt sicher, dass für den Zeitraum von 15 Jahren ab Inbetriebnahme für alle von ihm

unter diesem Vertrag gelieferten und/oder eingebauten Produkte, Bauteile und

Systemkomponenten eine dauerhaft funktionierende Struktur für die (Nach-)Lieferung

funktions-, schnittstellen- und PIN-kompatiblen sowie betriebsfähiger Ersatzteile besteht und

aufrechterhalten wird, auch soweit der AN auf die Zuarbeit von Nachunternehmen und

Unterlieferanten angewiesen ist.

1.9 Abkündigung

Sofern der AN beabsichtigt, nach Ablauf des unter 1.8 genannten Zeitraums die Fertigung

von Ersatzteilen aufzugeben, so räumt er rechtzeitig vorab schriftlich dem AG eine der

folgende Handlungsoptionen nach Wahl des AG ein; „all time Bedarf“: Der AN bietet dem AG

genügend abgekündigte Ersatzteile für den Gesamtbedarf an; „Technikübernahme“: Der AN

bietet dem AG die Übernahme der Fertigung der Produkte durch den AG oder einen

Unterauftragnehmer des AG sowie die hierfür erforderliche Unterstützung an. Für alle

abgekündigten Komponenten und Baugruppen stellt der AN dem AG sämtliche Fertigungsund

Prüfunterlagen auf dem aktuellsten beim AN vorhandenen Stand in deutscher Sprache

unentgeltlich zur Verfügung. Des Weiteren erteilt der AN dem AG an sämtlichen zur

Verfügung gestellten Fertigungs- und Prüfunterlagen unwiderruflich ein unentgeltliches, nicht

-ausschließliches und frei unterlizenzierbares dingliches Recht zur uneingeschränkten

Nutzung.

1.10 Nutzungsrechte

Der AN gewährt dem AG an dem Vertragsgegenstand, ein unentgeltliches, unwiderrufliches,

nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, frei übertragbares und

unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf alle - auch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

noch unbekannten - Nutzungsarten, einschließlich des uneingeschränkten Rechts der

Ausübung dieser Rechte durch Dritte im Auftrag des AG.

Eignungskriterien:

Als Eignung sind min. 3 Referenzobjekte in vergleichbaren Projekten der Deutschen Bahn

AG bzw. anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen nachzuweisen. Diese dürfen nicht

älter als 5 Jahre sein. Dabei ist ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 1.000.000 € je

Referenz nachzuweisen. Für die nachfolgenden beiden Kriterien sind drei Nachweise zu

erbringen:

•Planung von EOW Anlagen,

•Bau von EOW Anlagen

jeweils mit Erstellung der Ausführungsplanung, Inbetriebnahme und Endabnahme.

Angaben zu den Referenzen:

a) Angaben über die technische Leistung;

b) Volumen der Leistungserbringung in Euro und Jahr der Leistungserbringung;

c) Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner.

Keine Referenzen in den letzten 10 Jahren bei Projekten der Deutschen Bahn AG bzw.

anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen führen zum Ausschluss des Angebots (gilt auch

für Subunternehmer ab einen Leistungsanteil von 30 %).

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten

Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere

Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage

kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden bei der Prüfung

der Angebote berücksichtigt.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Vertragserfüllungsbürgschaft

in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme

Bürgschaft für Mängelansprüche

in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Planung LST

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/01/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2022

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Gudensberg
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Heidenrod
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Höchst im Odenwald
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Hofgeismar
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