EU-P 0071-22EK3 Grund- und Abwasserüberwachung und -analytik Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0071-22EK3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0071-22EK3 Grund- und Abwasserüberwachung und -analytik
Eigenverantwortliche Durchführung der Leistungen im Bereich des Verkehrsflughafen
Frankfurt/Main
Los 1: Grundwasserüberwachung
Los 2: Abwasserüberwachung
Die unter Los 1 und Los 2 genannten Leistungen werden nach den technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben von Fraport eigenverantwortlich vom Auftragnehmer ausgeführt. Berücksichtigt werden dabei insbesondere Verfügungen von Behörden, die flughafenspezifischen Gegebenheiten und sonstige in der Leistungsbeschreibung genannte Bestimmungen.
Los 3: Grundwasser-, Boden- und Abwasseranalytik incl. Probenahmen
Der geplante Ausführungsbeginn ist ca. 01.08.2022
Das geplante Ausführungsende ist ca. 31.07.2026
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss je einer Rahmenvereinbarung pro Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer pro Los.
Grundwasserüberwachung am Flughafen Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, Flughafen
Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserbeschaffenheit am Flughafen Frankfurt/Main unter Einbeziehung von ca. 500 bereits vorhandenen Grundwassermessstellen zur Erfüllung des Grundwasserschutzes und Pflege einer Grundwasserdatenbank.
Weitere Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abwasserüberwachung am Flughafen Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, Flughafen
Eigenverantwortliche Durchführung der Überwachung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserableitung gegenüber von öffentlichen Kanalsystemen sowie in eine eigene Kläranlage im Bereich des Flughafens Frankfurt/Main.
Das Einzugsgebiet der verschiedenen Abwassernetze beträgt z. Z. ca. 900 ha. Innerhalb dieser Netze befinden sich neben z. Z. sieben Übergabe- und Einleitstellen folgende Anlagen:
• ca. 40 Fettabscheider
• ca. 40 Leichtflüssigkeitsabscheider für Schmutzwasser,
• 5 Leichtflüssigkeitsabscheider für Niederschlagswasser
• 23 Regenrückhaltebecken mit Sandfang und teilweise Leichtflüssigkeitsabscheidern
• diverse Hebeanlagen mit 2 Dosieranlagen für Fällmittel
Weitere Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Grundwasser-, Boden- und Abwasseranalytik incl. Probenahmen
Frankfurt am Main, Flughafen
Eigenverantwortliche Durchführung von Grundwasser-, Abwasser- und Bodenanalytik incl. Probenahmen im Bereich des Flughafens Frankfurt/Main.
Die durchzuführenden Analysen sind bei den einzelnen Proben insbesondere im Grundwasserbereich heterogen und umfassen eine unterschiedliche Anzahl von Untersuchungsparametern.
Grundwasser:
geschätzte Anzahl der Analysen pro Jahr: 15.000 Stück
Abwasser (Niederschlag und Schmutzwasser):
geschätzte Anzahl der Analysen im Zeitraum pro Jahr: 6.300 Stück
Weitere Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundwasserüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abwasserüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grund-, Boden- und Abwasseranalytik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der
Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO
tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen. Der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) sowie
alle in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der
Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger
elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die
Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das
Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die "informatorischen Vergabeunterlagen" werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden.
Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen
werden.
Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender
Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife
können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]