Rahmenvereinbarung Weichenschwelle 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62505
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Weichenschwelle 2023
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Spannbetonschwellen für Weichen mit starren und beweglichen Herzstücken, für Schienenauszüge, Führungen und Fangvorrichtungen sowie Fahr- und Gleissperren, etc. inkl. Befestigungsmitteln, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen, Besohlung und Transport per LKW bzw. verladen und bereitgestellt für schienengebundenen Transport.
Spannbetonweichenschwellen inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung
bundesweit
Spannbetonweichenschwellen inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung (alle Betonschwellen inkl. B 90/ B 07 Schwellen um den Lieferumfang nach Verlegeplan zusammenzustellen). Der geschätzte Bedarf für den Vertragszeitraum liegt bei voraussichtlich 295.000 lfm Spannbetonweichenschwellensätzen. Der Auftraggeber plant 270.000 lfm als voraussichtliche Liefermenge an die Bestbieter zu vergeben, wobei die maximal je Auslieferungsstandort zu vergebende Menge auf 108.000 lfm (40 % der Festmenge) begrenzt ist. Das Los 1 ist weiter aufgeteilt in flexible Mengenpakete, deren Größe und Anzahl sich aus den von den Bietern mit ihrem Angebot zu benennenden Kapazitäten ergibt. Es ist beabsichtigt, jedes der Mengenpakete an denjenigen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Weitere Bieter, die keine Festmenge erhalten, sollen gleichwohl rahmenvertraglich über sog. Machbarkeiten gebunden werden. Weitere Bedingungen zur Mengenlimitierung finden sich in der Anlage D, Bewertungsverfahren.
Los 1 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellen für Weichen mit beweglichen Herzstücken inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung
bundesweit
Spannbetonschwellen für Weichen mit beweglichen Herzstücken inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung
Los 2 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellen für Weichen der S-Bahnen Berlin und Hamburg (Stromschiene) inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen und Schwellenverbindungsplatten
bundesweit
Spannbetonschwellen für Weichen der S-Bahnen Berlin und Hamburg inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen und Schwellenverbindungsplatten
Los 3 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellen für Führungen und Fangvorrichtung inkl. Befestigung
bundesweit
Spannbetonschwellen für Führungen und Fangvorrichtung inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel.
Los 4 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellensätze für Schienenauszüge inkl. Befestigung
bundesweit
Spannbetonschwellen für Schienenauszüge inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel
Los 5 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellen für Sonderfälle
bundesweit
Spannbetonschwellen für Sonderfälle
Los 6 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Spannbetonschwellen für Zungen- und Herzstücklose Abzweigungen (ZHA) inkl. Befestigung
bundesweit
Spannbetonschwellen für Zungen- und Herzstücklose Abzweigungen (ZHA) inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel
Los 7 wird nur in Verbindung mit Los 9 vergeben. Los 9 ist zwingend mit anzubieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Schwingungstilger für geteilte Langschwellen
bundesweit
Schwingungstilger für geteilte Langschwellen
Das Los 8 kann nur im Zusammenhang mit einem der Lose 1, 2 oder 3 angeboten und beauftragt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
LKW-Transport
bundesweit
LKW-Transport zur Lieferung von Spannbetonweichenschwellen
Das Los 9 umfasst nur LKW-Transport und kann nur im Zusammenhang mit einem der Lose 1-8 angeboten und beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB Eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
▪ Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
▪ Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 22FEI62505 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
▪ Nachweis einer gültigen Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ)
Hinweis: Spannbetonweichenschwellen unterliegen der Qualitätssicherung für güteprüfpflichtige Produkte Oberbaumaterial. Sie sind der Prüfstufe II zugeordnet. Die HPQ ist Liefervoraussetzung während der Laufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung.
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
— Erklärung über die Tätigkeit als Vorstand, Geschäftsführer bzw. Person der Geschäftsleitung, Konzernführungskraft von deutschen und ausländischen DB-Konzerngesellschaften und politisch exponierter Stellung
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
— Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (Transporteure gelten als Nachunternehmer);
— Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Fertigung von Weichenschwellen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s),
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3),
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation vorliegt.
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem.§ 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1. bis III.1.3. und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Werktage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.