VDE 8.1 ABS Nürnberg – Bamberg - Projektsteuerung Güterzugstrecke Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62092
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg – Bamberg - Projektsteuerung Güterzugstrecke
VDE 8.1 Nürnberg – Bamberg - Projektsteuerung Güterzugstrecke
Nürnberg
Die Güterzugstrecke 5955 der VDE 8.1 stellt die direkte Verbindung des Rangierbahnhofs Nürnberg mit der ABS Nürnberg-Ebensfeld unter Umfahrung des Knotenbahnhofs Fürth her. Sie beginnt mit der neuen Abzweigstelle Nürnberg-Kleinreuth auf der Strecke 5950 Nürnberg Rbf –Fürth Gbf und endet nach ca. 14 km im neuen Knotenbahnhof Eltersdorf südlich von Erlangen. Das Hauptbauwerk dieser Strecke wird der 7,5 km lange Güterzugtunnel zwischen km 6,2 und km 13,7 bilden. Das Projekt Güterzugtunnel Fürth ist in drei sogenannte Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Von Süd nach Nord sind das die Abschnitte Kleinreuth–Tunnelportal Nord (PFA 13), Tunnelportal Nord–Kleingründlach (PFA 16) und Kleingründlach–Eltersdorf (PFA 17).
Der PFA 13 befindet sich in der Genehmigungsplanung, die 4. Planänderung wurde 2021 eingeleitet. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen hat im Spätsommer 2021 stattgefunden, die Erörterung Ende September 2022.
Der PFA 16 befindet sich erneut in der Phase der Genehmigungsplanung. Die Planänderungsunterlagen für den PFA 16 werden derzeit an die aktuellen Anforderungen (Normung und Gesetzgebung) angepasst, um auch hier die Einreichung der Unterlage an das Eisenbahn-Bundesamt sicherzustellen.
Der Planfeststellungsbeschluss für den vorgenannten PFA 17 liegt vollziehbar vor.
Die Strecke wird planungsmäßig in unterschiedliche Entwurfshefte (TEH) unterteilt.
Die Strecke ist auf die TEH
• 1330 zw. km G 4,5 – km G 15,144 (inkl. Güterzugtunnel) und
• 1614 zw. km G 15,144 – ca. 18,5 aufgeteilt.
Weitere bekannte, maßgebliche TEH sind:
• 1327 EÜ AS Steinach
• 1628 EÜ FüS 4
• 1629 EÜ Gz über Fernbahn
• 1650 EÜ Gründlach
• 1631 SÜ ER 5
Für die Technische Ausrüstung werden eigenständige TEH aufgestellt. Hierfür sind bisher
• ein TEH für das Fachgewerk Oberleitung sowie
• ein TEH für TK, LST, 50 Hz und GSM-R vorgesehen (Änderungen vorbehalten).
Auch für Grunderwerb und Landschaftspflegerische Begleitplanung werden eigene TEH aufgestellt. Weitere TEH können im Rahmen der Projektentwicklung notwendig werden, um bspw. die Abstellanlage Bf Großmarkt, die EÜ Leyher Straße, etc. gesondert zu planen.
Folgende Rahmentermine bzw. der Steuerungsterminplan des AG (letzterer wird zu Vertragsbeginn übergeben) bestimmen den Werkerfolg u.a. zu folgenden Sachverhalten:
• Abgabe TEH 1330 vom Planer beim AG Ende Q1-Anfang Q2/2023
• Abgabe TEHs Technische Ausrüstung vom Planer beim AG in Q2/2023
• Abgabe sonstiger TEH vom Planer beim AG in Q3/2023
• Abgabe Genehmigungsplanung PFA 16 vom Planer beim AG in Q2/2023
• Abschluss aller Genehmigungsverfahren (z. B. Einwendungsbearbeitung, etc.) bis 2026
• Vergabekonzept bis Q1/2023 aufzustellen
• Beginn der Bau-Ausschreibungen ab 2024 bzw. deren Ausführung zum frühesten möglichen Zeitpunkt vrsl. ab 2025 (ggf. Aufzeigen von Gegensteuerungsmaßnahmen)
- Erfolgreicher termingerechter Abschluss zu überarbeitender TEH über Gesamtprojekt (Mitwirkung bei Erstellung und anschließender Prüfung mit Ziel Freigabe aller TEH seitens AG im Jahr 2023 möglich)
- Steuerung / Management der Schnittstellen der Planer für Rohbau und Technische Ausrüstung über alle Planungs- und Vergabeeinheiten
- Bauphasenplanung der Planer eigenständig überarbeiten und Optimierungen Aufzeigen mit anschließender Koordination der baubetrieblichen Anmelder im Gesamtprojekt (Einhaltung baubetriebliche Anmeldetermine)
- Ausschreibungsunterlagen für zu definierende Vergabepakete nach Anweisung des AG aufstellen (z. B. Umbau Bestandsstrecke 5950 unter Berücksichtigung Neubau Güterzugtunnel, etc.)
- Terminsteuerung des AG unterstützen für monatlich fortzuschreibende Terminpläne
- Umsetzung der Planrechte
- Einhaltung der Budgets
- ggf. Nachlaufleistungen, z. B. Schlussrechnung, Überwachung der Rückführung der Bestandspläne an IZ-Plan, etc.
- Abwicklung der Leitungs- und Kreuzungsvereinbarungen
Nach Vertragsabschluss hat der AN eine gem. Ril 809 strukturierte Übergabe aller Arbeitsergebnisse als auch den erfolgten Schriftverkehr (digital) zugangsfrei dem AG einfach auf einem SSD (Solid State Drive) Speichermedium zu übergeben. Der Datenträger verbleibt im Besitz des AG.
Die Optionen 1 und 2 begründen sich aus der Notwendigkeit, dass für die Bestandsstrecken 5950 und 5900 betriebliche Sperrpausen benötigt werden. Deren Genehmigung ist mit Vorlauf von derzeit ca. 3 Jahren zu erwirken, aber von Dritten abhängig. Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung ist es, die vorherige Überplanung der Bauphasen des Planers durch den Auftragnehmer (in der Leistungsstufe 2) in der Umsetzung (in der Leistungsstufe 3) zu kontrollieren und ggf. nachzusteuern. Je nach Genehmigungszeitraum dieser Sperrpausen werden die entsprechenden Optionen benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner: (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Seit dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Dr. Spang GmbH
2. BUNG-PEB Tunnelbau-Ingenieure GmbH
3. Obermeyer Infrastruktur GmbH
4. Aquasoil GmbH
5. DB Engineering & Consulting GmbH
6. Planungsbüro Laukhuf
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
— Qualifikationsanforderung für vorgesehenen Projektsteuerer:
1. Abschluss: Dipl.-Ingenieur Techn. Universität / Fachhochschule oder M. Sc. oder B. Sc
2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Verkehrswegebau Schiene, davon mind. 3 Jahre als Projektingenieur der Planung oder Bauleiter in der baulichen Projektabwicklung mit Eigenverantwortung von schienengebundenen Projekten
3. Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 8 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teil-nahmeantrages bearbeitet wurden, in denen sie/er als Bauleiter oder Projektingenieur oder Projektsteuerer im Verkehrswegebau Schiene tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projekt des schienengebundenen Verkehrs ab 5 km Länge Um- oder Neubau
2. Baukosten von mind. 50 Mio. €
3. eigenständige Bauphasen-Planung (für Anmeldung oder Durchführung von Bauphasen)
— vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen
herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig,
- Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es ist ausschließlich das Dokument "02_Teilnahmeantrag_22FEI62092" zzgl. erforderlicher Anlagen zu verwenden.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 22FEI62092 zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.