Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60568
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 166-472399)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen;
Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e84cec0a-2286-45e0-8cbe-07fa24588043
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f0aa4737-f954-4e85-972d-cb5733495a22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FEI-O - Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
Name und Adressen
FE.EI-O-B - Beschaffung Infrastruktur Region Ost
Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30
Postleitzahl: 10115
Land: DE
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils:
Tag: 14.10.2022
Ortszeit: 10:00
Tag: 24.10.2022
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05.12.2022
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.12.2022
Tag: 14.10.2022
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Tag: 24.10.2022
Ortszeit: 10:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Aufträge werden elektronisch erteilt
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.