GKs Ostbahnhof und Bornholmer Straße; Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59524
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
GKs Ostbahnhof und Bornholmer Straße; Planungsleistungen
Gleichstromkuppelstellen Ostbahnhof und Bornholmer Straße; Planungsleistungen Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6
Zu planen ist die Neuerrichtung der Gleichstromkuppelstellen Bornholmer Straße und Ostbahnhof in den Lph 1 bis 4 sowie optional Lph 6.
Die beiden Kuppelstellen gehören zu den GUw/ GKs- Kernnetzprogramm der DB Energie GmbH und werden nach der Konzeption einer standardisierten Ausführung von werksgefertigten Gleichstromunterwerken (wGUw bzw. wGUw-light) und Gleichstromkuppelstellen (wGKs) geplant und realisiert.
Gegenstand der Planungsleistungen sind neben den Fachplanungen Gebäude, S-Bahnstrom- und Tk-Anlagen sowie Kabeltiefbau auch die Vermessungs- und Baugrundleistungen.
Lph 6 HOAI für die Fachbereiche Gebäude, S-Bahnstrom- und Tk-Anlagen sowie Kabeltiefbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahren wird gemäß SektVO § 57 eingestellt, da keine Teilnahmeanträge eingereicht wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.