München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München-Pasing
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
3 - Bauzeitenverlängerung durch fehlende Planung und Vorleistung.
Bauzeitverlängerung (neue Ausführungstermine gegenüber § 5 des Bauvertrags) und daraus resultierende Mehraufwendungen für
- verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung,
- Baustellenlogistik und
- Material, Gehälter und Löhne.
Der AN begründet die Mehraufwendungen damit, dass auf Grund der von ihm angezeigten Bauzeitverlängerung seine Preisbindung endet.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Die Vertragstermine gem. §5 wurden auf Grundlage der Entwurfsplanung für die Ausschreibung festgelegt. Folgende Vertragstermine waren dem AN mit der Ausschreibung bekannt bzw. wurden im Bauvertrag so fortgeschrieben:
- Beginn der Planungsleistungen durch den AN: 15.01.22,
- Abnahme /IBN: 30.09.22,
- Übergabe Bestandsunterlagen: 01.12.22 und
- Fertigstellung: 15.06.23.
Grundlage der techn. Planungen des AN-TK ist die freigegebene AP zu den Anteilen DB Netz / DB S&S / Vodafone, die gem. Vertrag (HLV-Pos. 01.07) vom AG / DB-KT beizustellen sind. Auf Grund von während der AG-seitigen Planung aufgetretenen neuen Anforderungen (z.B. spezielle Kabeln / papierisolierte Kabel, zus.Blitzschutzplanung, usw.) lagen die plangeprüften und freigegebenen Unterlagen erst zum 19.05.22 vor, Übergabe an den AN erfolgte am 23.05.22. Zus. wurden dem Projekt SPP gestrichen und zus. Leistungen erforderlich (Einführungen, Anbindungen, FWA usw.). Dies war in der AU / Vergabe durch den AG nicht erkennbar.