Neubau Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen-Werke, Bahnmarkleistungen ESTW-A Neukieritzsch inkl.Außenanlagen, AU 403 – Oberleitung / 50 Hz / TK Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40715
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen-Werke, Bahnmarkleistungen ESTW-A Neukieritzsch inkl.Außenanlagen, AU 403 – Oberleitung / 50 Hz / TK
Oberleitung, 50-Hz- und Tk-Anlagen
Neukieritzsch
Komplexer Umbau des zweigleisigen elektrifizierten Hauptstreckenabschnittes Bf Böhlen (a) km 15,700 – Bf.Regis-Breitingen (a) km 28,064 der Strecke 6362 Leipzig – Hof unter Aufrechterhaltung eines eingleisigen, elektrischen Eisenbahnbetriebs. Wesentliche zu erbringende Leistungen:
— Neubau OLA km 18,700-km 22,400,
— Realisierung von Bauzuständen für die OLA,
— Neubau Weichenheizung mit Anschluss an die OLA,
— Neubau 50 Hz Anlage Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen Werke,
— Neubau TK Anlage Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen Werke,
— Deklaration ausgebauter Stoffe/Abbruchmaterialien,
— Entsorgung Boden/Abbruch kleiner Z2.
Die Bautechnischen Leistungen (Oberbau, Tiefbau, Ing.-Bau) sind Teil einer anderen, parallel laufenden Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen-Werke, Bahnmarkleistungen ESTW-A Neukieritzsch inkl.Außenanlagen, AU 403 – Oberleitung / 50 Hz / TK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neukieritzsch
Komplexer Umbau des zweigleisigen elektrifizierten Hauptstreckenabschnittes Bf Böhlen (a) km 15,700 – Bf.Regis-Breitingen (a) km 28,064 der Strecke 6362 Leipzig – Hof unter Aufrechterhaltung eines eingleisigen,elektrischen Eisenbahnbetriebs. Wesentliche zu erbringende Leistungen:
— Neubau OLA km 18,700-km 22,400,
— Realisierung von Bauzuständen für die OLA,
— Neubau Weichenheizung mit Anschluss an die OLA,
— Neubau 50 Hz Anlage Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen Werke,
— Neubau TK Anlage Bahnhof Neukieritzsch und Hp Böhlen Werke,
— Deklaration ausgebauter Stoffe/Abbruchmaterialien,
— Entsorgung Boden/Abbruch kleiner Z2.
Die Bautechnischen Leistungen (Oberbau, Tiefbau, Ing.-Bau) sind Teil einer anderen, parallel laufenden Ausschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
ANO 76: Der AN wurde mit folgenden zusätzlichen Leistungen beauftragt, die zur Erreichung des Bausolls erforderlich sind:
• Baufeldfreimachung zur Herstellung Signalauslegergründung Bereich Bahnsteig 4 Bf Neukieritzsch
Zur Herstellung dieser Baufreiheit ist am 29.08.2022 beginnend ab 07:00 Uhr die Verschwenkung der Speiseleitungen ILL 1/2 auszuführen. Die Rückschwenkung der Speiseleitungen soll ab den 30.08.2022 ab 14:30 Uhr erfolgen. Die Wiederinbetriebnahme der Speiseleitungen ILL 1/2 ist für den 30.08.2022, 18:00 einzuplanen.
Die Ausführung der erforderlichen Leistungen ist mit der Bauüberwachung vor Ort und den AN AU402 abzustimmen.
Die Maßnahmen sind für den vertraglich gebunden Auftragnehmer und alle weiteren Auftragnehmer verpflichtend, somit ist ein Wechsel nicht sinnvoll.