300 Landschaftspflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00056
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
300 Landschaftspflegearbeiten
300 Landschaftspflegearbeiten
Stadtgebiet von Frankfurt am Main
Diverse Landschaftspflegearbeiten im Stadtgebiet von Frankfurt am Main,
Ausführung in mehreren Durchgängen pro Kalenderjahr.
Mengenangaben Grundlaufzeit von 24 Monaten:
Bankette mulchen 1.000.000 m²
Leitplanken/Schutzplanken freischneiden 200.000 m²
Flächen mähen und reinigen 50.000 m²
Gehölzschnitt bis 4,5m Höhe 50.000 lfdm
Brombeeren zurückschneiden 20 000 m²
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer 1-maligen Verlängerungsoption von 24 Monaten geschlossen.
Dieser Vertrag verlängert sich um 24 Monate, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
1-malige Verlängerung um 24 Monate.
Dieser Vertrag verlängert sich um 24 Monate, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder sonstigem Berufsregister.
- Eigenerklärung gemäß Formblatt FB 124 bzw. Präqualifikationsnachweis.
- Umsatz der letzten 3 Jahre abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
- Nachweis Berufsgenossenschaft.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Verpflichtungserklärung gemäß HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt.
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung:
o Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. €, 2-fach maximiert/Jahr
o Vermögensschäden mind. 250.000 €, 2-fach maximiert/Jahr
- Referenzen.
- Angabe des vorgesehenen Personaleinsatzes.
- MVAS-Nachweise ("Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)" des vorgesehenen Personals.
- 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Landschaftspflegearbeiten.
- Angaben zum Personaleinsatz von mind. 3 Kolonnen zu je 3 Personen = 9 Personen.
- Alternativ Abgabe einer Erklärung, dass alle vorgesehenen
Mitarbeiter ohne MVAS-Nachweis vor Ausführungsbeginn eine entsprechende Schulung erfolgreich absolvieren. Die Nachweise sind vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen.
Siehe Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2026
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).