Ludwig-Beck-Schule - Neubau und Erweiterung inkl. Turnhalle, Wiesbaden, Objektplanungsleistungen LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-LBS-Obj
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwig-Beck-Schule - Neubau und Erweiterung inkl. Turnhalle, Wiesbaden, Objektplanungsleistungen LPH 1-9
Ludwig-Beck-Schule - Neubau und Erweiterung inkl. Turnhalle, Wiesbaden, Objektplanungsleistungen LPH 1-9
WiBau Gesellschaft mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
1. Kenndaten / Zahlen: Grundstücksfläche: ca. 16.264 m² Neubau Erweiterung: BGF ca. 3.500 m² Neubau Turnhalle: BGF ca. 1.250 m² 2. Ausgangssituation: Bei der Ludwig-Beck-Schule handelt es sich um eine Grundschule mit Grundschulkinderbetreuung, Jugendverkehrsschule und einer 1-Feld-Turnhalle. Durch die Entwicklung des Wohngebietes "Auf den Eichen" in Wiesbaden-Biebrich (Gräselberg), mit 400 neuen Wohneinheiten, wird eine Erweiterung der Ludwig-Beck-Schule um einen Klassenzug (Jahrgang 1-4) zum Schuljahresbeginn 2023/2024 erforderlich. Das Raumprogramm einer 4-zügigen Grundschule ist im Bestandsgebäude nicht abbildbar. Das Grundstück der Ludwig-Beck-Schule befindet sich im Ortsteil Biebrich der Landeshauptstadt Wiesbaden, in direkter Nachbarschaft zum Schwimmbad Gräselborn (auch genannt Freibad Kallebad). Es ist erschlossen und die grundsätzliche Bebaubarkeit ist gegeben. 3. Aufgabenstellung: Die geplanten 400 Wohneinheiten im Bereich "Auf den Eichen" führen zu einem Zuwachs von schulpflichtigen Grundschulkindern und einer damit verbundenen notwendigen Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit an der Ludwig-Beck-Schule. Um diesen zusätzlichen Bedarf im schulischen Bereich abdecken zu können, ist eine Umstrukturierung der Schule im Bestandsgebäude und eine Erweiterung der Schule und der Schulkinderbetreuung um 8 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und etliche weitere Funktionsräume notwendig. Diese zusätzlichen Räume sollen auf dem Gelände der Schule, durch Umstrukturierung im Bestand und Abbildung in einem Neubau, realisiert werden. Das Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule zeigt auch den zusätzlichen Bedarf einer weiteren Turnhalle auf. Die Turnhalle wird das Sportangebot der Schule und des Sportamtes im Bereich Gräselberg ergänzen. Sie steht ab 18 Uhr und am Wochenende den Vereinen zur Verfügung. Das Bestandsgebäude und die vorhandene Turnhalle sind in älterem aber noch gutem Zustand. Ein Abriss und kompletter Neubau wäre unwirtschaftlich., zumal die Kinder während der Bauphase in Containern oder anderen Gebäuden untergebracht werden müssten. Die Umnutzung des auf dem Gelände befindlichen Stadtteilzentrums Gräselberg, (GE02) als Schulgebäude wurde seitens des Hochbauamtes geprüft, aufgrund mangelnder bauliche Substanz jedoch verworfen. Der Abriss des Stadtteilzentrums ist beabsichtigt, jedoch "nicht" Bestandteil dieses VgV. Auch wenn das aktuelle Planungsziel der Bau einer 1-Feld-Halle ist, welche auch den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt, soll im weiteren Projektverlauf geprüft werden, ob stattdessen auch eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden kann. In diesen Überlegungen sollte dann auch der Abriss der alten Turnhalle Berücksichtigung finden. Sich ggf. hieraus ergebende Änderungen des Planungsauftrages sollen über den in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag bearbeitet werden. Vorlaufbetrieb Interim: Bis der geplante Neubau fertiggestellt ist, muss, ab dem Schuljahr 2023/2024 die steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit der Aufstellung weiterer Klassenräume in Form mobiler Raumeinheiten (Containeranlage) aufgefangen werden. Nach Fertigstellung des Neubaus, soll der Abbau der Anlage erfolgen. Alle die Interims-Containereinheiten betreffenden Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Diese Angaben dienen lediglich der vollumfänglichen Darstellung des Projektes. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme verfügt die Schule über alle laut Raumprogramm notwendigen Räume und kann ihre Aufgabe der grundlegenden Bildung für alle Kinder in modernen und zeitgemäßen Räumen nachkommen. 3.1 Neubau Schulgebäude / Erweiterungsbau: Der sich aus dem Soll/Ist-Vergleich zwischen Bestand und der Anforderung an eine 4-zügiges Schulgebäude ergebende Raumbedarf, ist in einem ergänzenden Neubau bzw. Erweiterungsbau neu abzubilden. Der Standort des Neubaus ist im Rahmen der Planung, auf dem Schulgelände zu definieren. Der neu abzubildende Raumbedarf umfasst 24 Räume mit einer Fläche von netto 1.370 m² (ohne Turnhalle). Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Faktoren für Technik, Sanitär, der Konstruktions- und Verkehrsflächenanteile, sowie einem Schulentwicklungsfaktor, eine BGF von insgesamt 3.500 m². Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden durchzuführen. Darüber hinaus müssen alle Räume barrierefrei erreichbar sein. 3.2 Neubau 1-Feld-Turnhalle: Planung und Errichtung einer 1-Feld-Turnhalle. Der Standort des Neubaus ist im Rahmen der Planung, auf dem Schulgelände zu definieren. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final geklärt ist, ob eine 1-Feld-Halle oder trotzdem eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden soll, ist dies im weiteren Projektverlauf festzulegen. Aktuell wird von einer 1-Feld-Halle ausgegangen, welche den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt. Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden und auf Grundlage der DIN 18032 (Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung) durchzuführen. 3.3 Allgemeine Hinweise: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität: Im Sommer 2019 erklärte die Landeshauptstadt den Klimanotstand und stellt künftig alle Entscheidungen der Stadt und ihrer Gesellschaften unter den Klimaschutzvorbehalt. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen. Dabei sind klimafreundlichere Alternativen zu entwickeln und abzuwägen. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und Forderungen in der Umsetzung zukünftiger Bauvorhaben. Hierzu zählen beispielsweise. - Klimaanpassung durch Dach- und Fassadenbegrünung, - So wenig Versiegelung von Flächen wie möglich, - Regenrückgewinnung über Zisternen, - Das Thema "Graue Energie" in Fragen eventuell Abbrucharbeiten beachten, - Autarkie durch Nutzung intelligenter Energiesysteme / Erneuerbare Energien, - Verwendung von natürlichen Materialien zum Schutz Gesundheit, - Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Sondermüll und Anstreben echten Recyclings. Ziele für einen Neubau sollten sein: - Plusenergiebilanz (mehr Energie erzeugen, als verbrauchen) Ziele für eine Sanierung sollten sein: - Klimaneutralität (in Abhängigkeit der Standortbedingungen) 4. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Architektenleistungen gem. HOAI 2013, Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37 - Leistungsphasen 1-9. Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. 5. Leistungsabruf / Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. 6. anrechenbare Kosten: anrechenbare Kosten Objektplanung (Gebäude und Innenräume): 8.406.256 € netto 7. Zeitplan der Planungsleistungen: - Planungsbeginn LPH 1: Oktober 2022 - Fertigstellung LPH 3: Februar 2023 (Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) - Abschluss Plausibilitätsprüfung: April 2023 - Beginn der LPH 5 ab Baugenehmigung: Dezember 2023 - Baubeginn: März 2024 - Fertigstellung, Bezugsfertigkeit: September 2025
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ludwig-Beck-Schule - Neubau und Erweiterung inkl. Turnhalle, Wiesbaden, Objektplanungsleistungen LPH 1-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]