Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-KHS-Obj
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9
Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9
WiBau Gesellschaft mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
1. Kenndaten / Zahlen: Grundstücksfläche: ca. 17.931 m² Neubau Erweiterung: BGF ca. 2.210 m² Neubau Turnhalle: BGF ca. 870 m² 2. Ausgangssituation: Bei der Kohlheckschule handelt es sich um eine Grundschule mit Grundschulkinderbetreuung, einem großen kombinierten Bolz - und Festplatz und einer 1-Feld-Turnhalle. Im Bereich des ehemaligen Simeonhauses "Langendellschlag" in Wiesbaden - Dotzheim (Kohlheck) soll ein Wohngebiet 'Waldviertel" mit insgesamt 264 Wohneinheiten entstehen. Ein Teil der Wohnungen ist bereits fertiggestellt und bezogen. Zusätzlich bestehen Bestrebungen zur Nachverdichtung im Bereich Wiesbaden - Dotzheim. Die geplanten 264 Wohneinheiten im Bereich "Waldviertel" führen zu einem Zuwachs von schulpflichtigen Grundschulkindern und einer damit verbundenen notwendigen Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit an der Kohlheckschule, da das Raumprogramm einer 4-zügigen Grundschule im Bestandsgebäude aktuell nicht abbildbar ist. 3. Aufgabenstellung: Die geplanten 264 Wohneinheiten im Bereich "Waldviertel" führen zu einem Zuwachs von schulpflichtigen Grundschulkindern und einer damit verbundenen notwendigen Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit an der Kohlheckschule. Um diesen zusätzlichen Bedarf im schulischen Bereich abdecken zu können, ist eine Umstrukturierung der Schule im Bestandsgebäude und eine Erweiterung der Schule und der Schulkinderbetreuung notwendig. Diese zusätzlichen Räume sollen auf dem Gelände der Schule, durch Umstrukturierung im Bestand und Abbildung in einem Neubau, realisiert werden. Um dem dadurch gestiegenen Bedarf an Grundschulplätzen und Sportflächen gerecht zu werden, sollen an der Kohlheckschule durch einen eigenständigen Erweiterungsbau sowie eines weiteren Sporthallenfeldes die räumlichen Kapazitäten für eine 4-Zügigkeit geschaffen werden. Das Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule zeigt auch den zusätzlichen Bedarf einer weiteren Turnhalle auf. Die Turnhalle wird das Sportangebot der Schule und des Sportamtes im Bereich Kohlheck ergänzen. Sie steht spätestens ab 18 Uhr und am Wochenende / Feiertagen ganztags den Vereinen zur Verfügung. Das Bestandsgebäude und die vorhandene Turnhalle sind in älterem aber noch gutem Zustand. Ein Abriss und kompletter Neubau wäre unwirtschaftlich, zumal die Kinder während der Bauphase in Containern oder anderen Gebäuden untergebracht werden müssten. Im Rahmen einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten des Neubaus geprüft. Die Variante des Neubaus auf dem laut Schule überdimensionierten Bolzplatz stellt die wirtschaftlichste, platzsparendste und praktikabelste Variante dar. Die Entscheidung für in der beigefügten Anlage 02 als "Konzept B" bezeichnete Variante wurde gemeinsam durch Schulamt, WiBau, Schulleitung und dem Ortsbeirat Dotzheim getroffen und soll als Basis für die weiteren zu vergebdenden Planungsleistungen dienen. Auch wenn das aktuelle Planungsziel der Bau einer 1-Feld-Halle ist, welche auch den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt, soll im weiteren Projektverlauf geprüft werden, ob stattdessen auch eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden kann. In diesen Überlegungen sollte dann auch der Abriss der alten Turnhalle Berücksichtigung finden. Sich ggf. hieraus ergebende Änderungen des Planungsauftrages sollen über den in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag bearbeitet werden. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme verfügt die Schule über alle laut Raumprogramm notwendigen Räume und kann ihre Aufgabe der grundlegenden Bildung für alle Kinder in modernen und zeitgemäßen Räumen nachkommen. 3.1 Neubau Schulgebäude / Erweiterungsbau: Die Maßnahme sieht die Planung und Errichtung eines Erweiterungsneubaus vor. Der Standort des Neubaus wurde im Rahmen der vorgelagerten Studie bereits definiert (siehe Anlage 02). Der neu abzubildende Raumbedarf umfasst gem. Soll/Ist-Vergleich eine BGF Fläche von ca. 2.210 m². Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden durchzuführen. Darüber hinaus müssen alle Räume barrierefrei erreichbar sein. 3.2 Neubau 1-Feld-Turnhalle: Planung und Errichtung einer 1-Feld-Turnhalle. Der Standort des Neubaus der Sporthalle wurde im Rahmen der vorgelagerten Studie bereits definiert (siehe Anlage). Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final geklärt ist, ob eine 1-Feld-Halle oder eine 2-Feld-Halle umgesetzt werden soll, ist dies im weiteren Projektverlauf festzulegen. Aktuell wird von einer 1-Feld-Halle ausgegangen, welche den anrechenbaren Kosten zugrunde liegt. Die Planung ist gem. allg. gültiger Vorschriften und Richtlinien, sowie unter Berücksichtigung der Standards der Landeshauptstadt Wiesbaden und auf Grundlage der DIN 18032 (Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung) durchzuführen. 3.3 Allgemeine Hinweise: Nachhaltigkeit und Klimaneutralität: Im Sommer 2019 erklärte die Landeshauptstadt den Klimanotstand und stellt künftig alle Entscheidungen der Stadt und ihrer Gesellschaften unter den Klimaschutzvorbehalt. Das bedeutet: Alle klimarelevanten Vorhaben, Projekte und Prozesse sind zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Klimafolgen zu bewerten und mit Blick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen. Dabei sind klimafreundlichere Alternativen zu entwickeln und abzuwägen. Daraus ergeben sich Notwendigkeiten und Forderungen in der Umsetzung zukünftiger Bauvorhaben. Hierzu zählen beispielsweise. - Klimaanpassung durch Dach- und Fassadenbegrünung, - So wenig Versiegelung von Flächen wie möglich, - Regenrückgewinnung über Zisternen, - Das Thema "Graue Energie" in Fragen eventuell Abbrucharbeiten beachten, - Autarkie durch Nutzung intelligenter Energiesysteme / Erneuerbare Energien, - Verwendung von natürlichen Materialien zum Schutz Gesundheit, - Umweltverträglichkeit durch Vermeidung von Sondermüll und Anstreben echten Recyclings. Ziele für einen Neubau sollten sein: - Plusenergiebilanz (mehr Energie erzeugen, als verbrauchen) Ziele für eine Sanierung sollten sein: - Klimaneutralität (in Abhängigkeit der Standortbedingungen) 4. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Architektenleistungen gem. HOAI 2013, Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37 - Leistungsphasen 1-9. Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. 5. Leistungsabruf / Optionen: Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. 6. anrechenbare Kosten: anrechenbare Kosten Objektplanung (Gebäude und Innenräume): 8.938.200 € netto 7. Zeitplan der Planungsleistungen: - Planungsbeginn LPH 1: Oktober 2022 - Fertigstellung LPH 3: ca. April 2023 (Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) - Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Juni 2023 - Beginn der LPH 5 ab Baugenehmigung: ca. Januar 2024 (ggf. auch früher) - Baubeginn: ca. September 2024 - Fertigstellung, Bezugsfertigkeit: März 2026
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kohlheckschule - Neubau und Erweiterung inkl. 1-Feld-Turnhalle, Wiesbaden; Objektplanerleistungen LPH 1-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]