VE_500-032 Ökologische Maßnahmen 2 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2022-1292
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE_500-032 Ökologische Maßnahmen 2
Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag für Leistungen
zur Pflege und Entwicklung von Flächen im Baustellenbereich
sowie für Maßnahmen zum Artenschutz und für naturschutzrecht-
liche Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Bauausführung
des Projektes FAIR.
Es wird eine Stoffpreisgleitklausel für die Stoffe gemäß Anlage VHB225 vereinbart.
Projekt FAIR
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag für Leistungen
zur Pflege und Entwicklung von Flächen im Baustellenbereich
sowie für Maßnahmen zum Artenschutz und für naturschutzrecht-
liche Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Bauausführung
des Projektes FAIR.
Die wesentlichen Leistungen sind:
1. Schutzmaßnahmen
- Schutzzäune aufstellen, umsetzen, ausbessern, rückbauen,
freischneiden und ausmähen
- Vorhandene Amphibienstoprinnen reinigen
- Neubau von Amphibienstopprinnen
2. Pflege von Flächen innerhalb der Baustelle
- Offenhaltung von Flächen
3. Pflege und Entwicklung von Flächen außerhalb der Baustelle
- Bodenmieten ansähen, mähen, kalken und Erosionsrinnen
ausbessern
- Ausgleichsflächen mähen,
- Zauneidechsenhabitate freischneiden, jäten und herstellen
- Hecke freischneiden
- Sichern von Baumbestand
- Amphibiengewässer entschlammen
4. Sonstige Maßnahmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer
Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig
ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,
Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle
haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt,
sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise
und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie
ausreichend) zu belegen:
-Gewerbeanmeldung
-bei ausländischen Unternehmen:
Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine
vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter
als 3 Monate)
-Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die
Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig
ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" VHB
234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen
zur Eignung abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen
(Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten mit seinem Angebot im
beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu
einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese
Unternehmen geeignet sind.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/
VHB124/EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer
Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig
ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,
Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle
haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt,
sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise
und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie
ausreichend) zu belegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die
Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig
ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" VHB
234 (Anlage C161) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen
zur Eignung (bzgl. PQ/VHB124/EEE) abzugeben.
Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen
(Unteraufträge):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten mit seinem Angebot im
beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der
Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu
einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm
die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese
Unternehmen geeignet sind.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/
VHB124/EEE) auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Geforderte Nachweise und Erklärungen Teil 1:
•Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen sowie sämtliche im dem Formular 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formulars 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EE-E) akzeptiert.
•Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.
•Ist der Einsatz von anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmern) vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmern) vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte Unternehmen für die anderen Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorlegen sowie sämtliche im dem Formular 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen.
Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese für die wesentlichen Leistungen im beigefügten Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Wesentliche Leistungen sind:
•Schutzmaßnahmen,
•Pflege von Flächen innerhalb der Baustelle,
•Pflege und Entwicklung von Flächen außerhalb der Baustelle,
•Gehölzrückschnitt,
•Artenschutzmaßnahmen.
Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Unterzeichnung des Formulars 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Teil 2:
Im Teil 2 prüft die Vergabestelle die von Seiten des Bieters vorgelegten Einungsnachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit auf Einhaltung der zwingenden Mindestanforderungen (gem. Anlage C130 - Formblatt Eignungsnachweise) nach den folgenden Maßgaben:
•Die Eignungsnachweise sind stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Angebot vorzulegen.
•Für die Eignung müssen die benannten Kriterien durch den Bieter bzw. durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder durch ein für die Ausführung vorgesehenes anderes Unternehmen (Eignungsleihe) nachgewiesen werden.
•Die Eignung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist gemäß folgenden Kriterien nachzuweisen:
•Anzahl Mitarbeitende ≥ 10
•Anzahl Mitarbeitende kaufmännische Verwaltung ≥ 1
•Anzahl Mitarbeitende Meister / Techniker oder gleichwertig ≥ 1
•Anzahl Mitarbeitende qualifizierte Baumpfleger*in ≥ 1
Die Angaben sind im Formblatt [B130] vorzunehmen.
Können die geforderten Mindestanforderungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden, wird der Bieter als nicht geeignet eingestuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die
Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach (insofern Nachforderung zulässig). Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes
Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung
des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs.
2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.