VE_500-032 Ökologische Maßnahmen 2 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2022-1292

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fair-center.eu
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181b3f9f40f-72fe64847a7c85a5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE_500-032 Ökologische Maßnahmen 2

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2022-1292
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die FAIR GmbH plant im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens die Errichtung des neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend als Projekt FAIR bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI- Beschleunigeranlage.

Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag für Leistungen

zur Pflege und Entwicklung von Flächen im Baustellenbereich

sowie für Maßnahmen zum Artenschutz und für naturschutzrecht-

liche Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Bauausführung

des Projektes FAIR.

Es wird eine Stoffpreisgleitklausel für die Stoffe gemäß Anlage VHB225 vereinbart.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Projekt FAIR

Planckstraße 1

64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag für Leistungen

zur Pflege und Entwicklung von Flächen im Baustellenbereich

sowie für Maßnahmen zum Artenschutz und für naturschutzrecht-

liche Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Bauausführung

des Projektes FAIR.

Die wesentlichen Leistungen sind:

1. Schutzmaßnahmen

- Schutzzäune aufstellen, umsetzen, ausbessern, rückbauen,

freischneiden und ausmähen

- Vorhandene Amphibienstoprinnen reinigen

- Neubau von Amphibienstopprinnen

2. Pflege von Flächen innerhalb der Baustelle

- Offenhaltung von Flächen

3. Pflege und Entwicklung von Flächen außerhalb der Baustelle

- Bodenmieten ansähen, mähen, kalken und Erosionsrinnen

ausbessern

- Ausgleichsflächen mähen,

- Zauneidechsenhabitate freischneiden, jäten und herstellen

- Hecke freischneiden

- Sichern von Baumbestand

- Amphibiengewässer entschlammen

4. Sonstige Maßnahmen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer

Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die

Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges

Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig

ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,

Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle

haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt,

sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise

und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie

ausreichend) zu belegen:

-Gewerbeanmeldung

-bei ausländischen Unternehmen:

Gewerbezentralregisterauszug gem.§150a GewO oder eine

vergleichbare Bescheinigung aus dem Herkunftsland (nicht älter

als 3 Monate)

-Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle

(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf

gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die

Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen

zuständiger Stellen vorzulegen.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst

sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig

ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" VHB

234 (Anlage C161) vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der

Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen

zur Eignung abzugeben.

Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen

(Unteraufträge):

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen

Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung

eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,

finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit

anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür

vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten mit seinem Angebot im

beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der

Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu

einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm

die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur

Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese

Unternehmen geeignet sind.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes

Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/

VHB124/EEE) auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind

Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen

Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der

genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer

Eignung den Eintrag in die Liste des Vereins für die

Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges

Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das vollständig

ausgefüllte Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung,

Anlage C100) vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle

haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt,

sämtliche in dem Formblatt VHB 124 angeführten Nachweise

und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie

ausreichend) zu belegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse

(soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt

derartige Bescheinigungen ausstellt)

- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der

Lohnsummen

Anstelle des ausgefüllten Formblatt VHB 124 wird auch eine

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf

gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die

Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen

zuständiger Stellen vorzulegen.

Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst

sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig

ausgefüllte "Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" VHB

234 (Anlage C161) vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der

Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen

zur Eignung (bzgl. PQ/VHB124/EEE) abzugeben.

Weitere Anforderungen bei anderen Unternehmen

(Unteraufträge):

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen

Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung

eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit

anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür

vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten mit seinem Angebot im

beigefügten Formblatt VHB 235 (Anlage C171) benennen. Der

Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu

einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm

die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur

Verfügung stehen (VHB 236, Anlage D181) und diese

Unternehmen geeignet sind.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen

einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in

Anspruch, müssen diese gemeinsam für die

Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist

gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes

Verlangen die obengenannten Eignungsnachweise (bzgl. PQ/

VHB124/EEE) auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind

Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen

Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der

genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geforderte Nachweise und Erklärungen Teil 1:

•Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich nachzuweisen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen sowie sämtliche im dem Formular 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) zu belegen. Anstelle des ausgefüllten Formulars 124 wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EE-E) akzeptiert.

•Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung abzugeben.

•Ist der Einsatz von anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmern) vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen.

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmern) vorgesehen, müssen nicht präqualifizierte Unternehmen für die anderen Unternehmen mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorlegen sowie sämtliche im dem Formular 124 angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich (Kopie ausreichend) belegen.

Sofern andere Unternehmen für die Ausführung vorgesehen sind, sind diese für die wesentlichen Leistungen im beigefügten Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Wesentliche Leistungen sind:

•Schutzmaßnahmen,

•Pflege von Flächen innerhalb der Baustelle,

•Pflege und Entwicklung von Flächen außerhalb der Baustelle,

•Gehölzrückschnitt,

•Artenschutzmaßnahmen.

Andere Unternehmen haben sich zudem gegenüber dem Auftraggeber durch Unterzeichnung des Formulars 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für die von ihm auszuführenden wesentlichen Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.

Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Teil 2:

Im Teil 2 prüft die Vergabestelle die von Seiten des Bieters vorgelegten Einungsnachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit auf Einhaltung der zwingenden Mindestanforderungen (gem. Anlage C130 - Formblatt Eignungsnachweise) nach den folgenden Maßgaben:

•Die Eignungsnachweise sind stets - also auch von präqualifizierten Unternehmen - mit dem Angebot vorzulegen.

•Für die Eignung müssen die benannten Kriterien durch den Bieter bzw. durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder durch ein für die Ausführung vorgesehenes anderes Unternehmen (Eignungsleihe) nachgewiesen werden.

•Die Eignung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist gemäß folgenden Kriterien nachzuweisen:

•Anzahl Mitarbeitende ≥ 10

•Anzahl Mitarbeitende kaufmännische Verwaltung ≥ 1

•Anzahl Mitarbeitende Meister / Techniker oder gleichwertig ≥ 1

•Anzahl Mitarbeitende qualifizierte Baumpfleger*in ≥ 1

Die Angaben sind im Formblatt [B130] vorzunehmen.

Können die geforderten Mindestanforderungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden, wird der Bieter als nicht geeignet eingestuft.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 231-607503
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2022
Ortszeit: 09:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die

Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen

innerhalb einer angemessenen Frist nach (insofern Nachforderung zulässig). Dies gilt auch für solche Nachweise oder Erklärungen, die auf gesondertes

Verlangen vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der

Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der

Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung

des § 160 GWB.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein

Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes

Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6

GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend

macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die

behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten

Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen

gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt

unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs.

2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2022

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