München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55211
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Telekommunikations-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München-Pasing
siehe Pkt. II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
1 - Bestandsaufnahme Bf. München Pasing, Beschriftung Bestandskabel.
Vom AN sind die Bestandskabel zu erfassen und korrekt zu beschriften (erforderliche Leistung spätestens zur Umschaltung), da im Rahmen von Begehungen festgestellt wurde, dass die Beschriftungen im Ist von den Angaben in den Bestandsunterlagen abweichen oder fehlen. Zudem sind im Rahmen der Bestandsaufnahme auch die vorhandenen Querungen und Tröge zu überprüfen und hierfür vom Bewuchs zu befreíen, um die vorhandenen und zu nutzenden Querungen / Durchlässe sowie Tröge und Schächte bzgl. ihrer Kapazitäten für die geplanten TK-Arbeiten zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem AN KTB bzw. dessen Planer zu zuführen.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Im Rahmen der Entwurfsplanng und Vorbereitung der Ausschreibung konnte auf Grundlage der verfügbaren Bestandsunterlagen die Diskrepanz bzgl. der fehlenden bzw. fehlerhaften Beschriftung der Kabel nicht erkannt werden. Zudem ergaben sich mit Beginn der Lph.8 weitere Anforderungen an TK, die u.a. Auswirkungen auf die Kapazitäten der vorhandenen und zu nutzenden Querungen und Tröge hatten. Hierfür ist vom AN der vorhandene Bewuchs zu entfernen. Die zusätzlichen Leistungen (Anordnung durch PL am 10.03.2022) können ohne zeitliche Verzögerungen im Rahmen der Vorbereitung der Ausführung durch den AN erbracht werden. Somit wird ein Auftragnehmerwechsel als nicht zielführend für den Projekterfolg gesehen, da durch die Zeitdauer bis ein Auftragnehmer hierfür zur Verfügung steht, die Ausführung des AN TK behindert, da die zusätzlich erforderlich gewordenen Leistungen unabdingbar für die Umschaltung is, die wiederum in Abhängigkeit des vertraglichen Fertigstellungstermins steht.