Bf Warburg, EÜ Desenbergstraße, TK-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55546
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Warburg, EÜ Desenbergstraße, TK-Arbeiten
Desenbergstraße km 292,594, Warburg
Im Zuge der Baufeldfreimachung und damit vor Durchführung der eigentlichen Bauhauptleistungen (Erneuerung der EÜ Desenbergstr.), ist eine Sicherung der im Baufeld vorhandenen TK-Kabel unumgänglich. Nach Abschluss der Bauhauptleistungen ist der Endzustand der TK-Anlage zu errichten. Nicht benötigte TK-Anlagen werden ersatzlos zurückgebaut.
Es muss eine Umverlegung von 5 Stück Tk-Kabel jeweils auf einer Länge von ca. 50 m im Bauzustand in 2022 und eine Rückverlegung für den Endzustand in 2023 vorgenommen werden.
Die erforderlichen Kabel-Mehrlängen sind vorhanden. Ebenso sind die Kabeltröge sowie Mehrlängenbausätze bauseits vorhanden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Warburg, EÜ Desenbergstraße, TK-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH, Torgauer Straße 12-15, 10829 Berlin
2. ZPP Ingenieure AG, Lise-Meitner-Allee 11, 44801 Bochum
3. ZETCON Ingenieure GmbH, Konrad-Zuse-Str. 2a, 44801 Bochum
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Desenbergstraße km 292,594, Warburg
Im Zuge der Baufeldfreimachung und damit vor Durchführung der eigentlichen Bauhauptleistungen (Erneuerung der EÜ Desenbergstr.), ist eine Sicherung der im Baufeld vorhandenen TK-Kabel unumgänglich. Nach Abschluss der Bauhauptleistungen ist der Endzustand der TK-Anlage zu errichten. Nicht benötigte TK-Anlagen werden ersatzlos zurückgebaut.
Es muss eine Umverlegung von 5 Stück Tk-Kabel jeweils auf einer Länge von ca. 50 m im Bauzustand in 2022 und eine Rückverlegung für den Endzustand in 2023 vorgenommen werden.
Die erforderlichen Kabel-Mehrlängen sind vorhanden. Ebenso sind die Kabeltröge sowie Mehrlängenbausätze bauseits vorhanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
MKA02: Zusätzliche Begehung, Ortsaufnahme und Erstellen Kabellängenpläne für F661548 (MA 2)
Das Leistungs-Soll wird ohne diese zusätzliche Leistung nicht erreicht. Die Zusatzleistung ist somit zwingend erforderlich.
Erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen (Berücksichtigung von festgelegten Sperrpausen). Außerdem würde ein Wechsel des AN zu Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen führen, die mit Schwierigkeiten im Betrieb verbunden wären oder erhöhte Instandhaltung bedingen.