Ausschreibung von Einkaufsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: POT-01-WET-001-V4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 35781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiskrankenhaus-weilburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Einkaufsdienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen in den Bereichen:
- Verbrauchsgüter, Investitionsgüter und Dienstleistungen (Los 1), sowie
- Pharmazeutika (Los 2)
Verbrauchsgüter, Investitionsgüter und Dienstleistungen (Los 1)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen im Bereich der Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung im Dokument "20220928_Informationen zum Verfahren-WET-001-V4" zu entnehmen.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Einkaufsvolumens im Verbrauchs- und Investitionsgüterbereich möglichst wirtschaftlich einzukaufen und damit möglichst hohe Einsparpotentiale zu erzielen. Die Erzielung von Einsparungen durch Änderung des Sortiments steht dabei nicht im Vordergrund. Eine aktive Beratung des Einkaufsdienstleisters zur Straffung des Sortiments wird jedoch erwartet.
Da die Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet sind, wird vorausgesetzt, dass der Bieter durch die öffentliche Vergabe von Rahmenverträgen mit Lieferanten, die Auftraggeber von der Durchführung von eigenen Vergabeverfahren für Verbrauchsgüter entlastet. Die Auftraggeber erwarten auch eine aktive Beratung und Begleitung bei Vergabeverfahren für Investitionsvorhaben nach VgV und UVgO.
Der Vertrag kann einseitig vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Ausübung der Option ist dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitzuteilen.
(1) Angabe des durchschnittlichen Einkaufsumsatzes in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Jahre inklusive Umsatzsteuer (Gewichtung: 10 %)
(2) Angabe der Anzahl der Kunden, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Altenheime, MVZ´s, etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden.(Gewichtung: 20 %).
(3) a) Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitkräfte) des Bewerbers am Stichtag 01.08.2022, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Produkten des jeweiligen Loses beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Sekretariate, Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte o.ä. sowie
b) Angabe über die Gesamtzahl an Krankenhäusern (IK-Nummern) am Stichtag 01.08.2022.
Gewertet wird der Quotient aus der Anzahl der Vollzeitkräfte und der Anzahl der Krankenhäuser, kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen (Gewichtung: 20 %).
(4) Anzahl der in Jahren 2019 bis 2022 abgeschlossenen Vergabeverfahren nach VgV/GWB zum Abschluss einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen zugunsten Dritter für die Lieferung von Verbrauchsgütern und/oder Lieferung von Medizintechnik/IT inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummer (Gewichtung: 20 %)
(5) Vorlage der Selbstreferenz "Warenkorb" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.08.2022 (30 %). Gewertet wird die Summe der Gesamtwarenkörbe der Lahn-Dill-Kliniken und des Krankenhauses Weilburg.
Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält bei Kriterien (1),(2), (3) und (4) bei Los 1 und Kriterien (1),(2), (3) bei Los 2 der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert. Beim Kriterium (5) beim Los 1 und Kriterium (4) beim Los 2 erhält der Bieter mit dem niedrigsten Wert 100 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigster Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Niedrigswert. Die erreichten Punkte pro Kriterium werden mit dem o.a. Gewichtungsfaktor gewichtet. Die Bieter mit den drei höchsten Punktwerten der Gesamtbewertung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat.
Pharmazeutika (Los 2)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen im Bereich der apothekenpflichtigen Pharmazeutika von Krankenhäusern. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung im Dokument "20220928_Informationen zum Verfahren-WET-001-V4" zu entnehmen.
Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Einkaufsvolumens von apothekenpflichtigen Pharmazeutika möglichst wirtschaftlich einzukaufen und damit möglichst hohe Einsparpotentiale erzielen.
Da der Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet sind, wird vorausgesetzt, dass der Bieter durch die öffentliche Vergabe von Rahmenverträgen mit Lieferanten, den Auftraggeber von der Durchführung von eigenen Vergabeverfahren für Pharmazeutika entlastet.
Der Vertrag kann einseitig vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Ausübung der Option ist dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitzuteilen.
(1) Angabe des durchschnittlichen Einkaufsumsatzes in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Jahre inklusive Umsatzsteuer (Gewichtung: 10 %)
(2) Angabe der Anzahl der Kunden, deren Apotheke über Rahmenvereinbarungen des Dienstleisters Pharmazeutika beschafft, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Altenheime, MVZ´s, etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden.(Gewichtung: 20 %).
(3) a) Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitkräfte) des Bewerbers am Stichtag 01.08.2022, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Produkten des jeweiligen Loses beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Sekretariate, Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte o.ä. sowie
b) Angabe über die Gesamtzahl an Krankenhäusern (IK-Nummern) deren Apotheke über Rahmenvereinbarungen des Dienstleisters Pharmazeutika beschafft, am Stichtag 01.08.2022.
Gewertet wird der Quotient aus der Anzahl der Vollzeitkräfte und der Anzahl der Krankenhäuser, kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen (Gewichtung: 20 %).
Als Krankenhaus gilt dabei nur eine Einrichtung, die über ein eigenes Institutionskennzeichen (IK-Nummer) i.S.d. § 293 SGB V verfügt.
Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält bei Kriterien (1),(2), (3) und (4) bei Los 1 und Kriterien (1),(2), (3) bei Los 2 der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert. Beim Kriterium (5) beim Los 1 und Kriterium (4) beim Los 2 erhält der Bieter mit dem niedrigsten Wert 100 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigster Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Niedrigswert. Die erreichten Punkte pro Kriterium werden mit dem o.a. Gewichtungsfaktor gewichtet. Die Bieter mit den drei höchsten Punktwerten der Gesamtbewertung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug
2. Bei Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung
3. Eigenerklärung nach §§123, 124 GWB
4. Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft.
5. Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe.
6. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
7. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer.
8. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Detaillierte Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie in der Datei: 20220928-Eignungskriterien-WET-001-V4.
Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden (jeweils in branchenüblicher Höhe) mit einer aktuellen Gültigkeit einzureichen. Alternativ ist die folgende Eigenerklärung abzugeben: "Wir verfügen aktuell nicht über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, verpflichten uns aber, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen".
Detaillierte Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie in der Datei: 20220928-Eignungskriterien-WET-001-V4.
1. Darstellung mindestens fünf geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragswertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts - jeweils pro angebotenem Los.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die der ausgeschriebenen Leistung insoweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen und sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter/Bewerber verfügt über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die dort abrufberechtigten Krankenhäuser Rahmenvereinbarungen nach dem Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB EU-weit ausgeschrieben hat.
2. Eigenreferenz über die Durchführung von Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen zugunsten abrufberechtigter Krankenhäuser, nachzuweisen durch Abgabe einer formlosen Auflistung von mindestens 10 EU-Vergabeverfahren für medizinische Verbrauchsgüter (nur für Los 1) bzw. mindestens 1 Vergabeverfahren für Pharmazieprodukte (nur für Los 2), jeweils inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummern in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Detaillierte Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie in der Datei: 20220928-Eignungskriterien-WET-001-V4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]