Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. , hier: Objektplanung, Freianlagenplanung, Baustellenlogistik sowie SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 163-400607
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. , hier: Objektplanung, Freianlagenplanung, Baustellenlogistik sowie SiGeKo
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. , hier: Objektplanung, Freianlagenplanung, Baustellenlogistik sowie SiGeKo
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene und befindet sich mit ihrem Sitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen.
Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen.
Nun soll das gesamte Gebäude mit seinen ca. 11 000 m2 BGF umfassend modernisiert, erweitert und die Qualität der Technischen Gebäudeausrüstung grundlegend verbessert werden. Weiterhin soll der Hochhausriegel um 4 Geschosse bzw. ca. 3 000 m2 BGF erhöht werden. Dazu ist das derzeit vorhandene Flugdach rück zubauen, ggf. zu ertüchtigen und auf das oberste Geschoss wiederaufzubauen.
Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine Tiefgarage den notwendigen Bedarf von ca. 20 neu zu schaffenden Parkplätzen für PKWs decken und auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus verbunden werden.
Durch den Fassadenaustausch soll die Gebäudehülle energetisch verbessert werden, dabei sind die Vorgaben des Denkmalschutzes einzuhalten. Es wurden bereits erste Tragwerksuntersuchungen zur Prüfung der Lastaufnahmen aus Aufstockung und Fassadenerneuerung durchgeführt, welche es fortzuführen gilt. Hierbei wird der Tragwerksplaner eine Lastenbilanz führen, zu der die weiteren fachlich an der Planung Beteiligtenverpflichtet sind, Angaben zu den jeweiligen Lasten zu liefern.
Zu den vorgenannten Maßnahmen wurde Ende 2018 über einen positiven Bauvorbescheid das grundsätzliche Einverständnis der Bauaufsicht und der Denkmalbehörde eingeholt.
Unter Berücksichtigung des Bauvorbescheids und zur Erreichung der gesteckten Planungsziele in einer hohen baulichen Qualität schreibt die LR hiermit Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume in Verbindung mit Planungsleistungen der Fassaden und der Freianlagen, Leistungen der Baulogistik und des SiGeKo sowie die fachtechnische Begleitung und Planung der denkmalschutzrechtlichen Belange. Die Leistungen umfassen alle zur Realisierung erforderlichen Leistungen gem. den Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Ein besonderer Leistungsbestandteil besteht in der Koordination der weiteren fachlich am Projekt Beteiligten. Insbesondere sind hierbei die durch den AG eingesetzten weiteren Planungsbeteiligten in den Bereichen Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, TGA, Innenarchitektur und Küchenplanung sowie weitere Gutachter, Berater und Sonderfachleute außerhalb des Teams der Objektplanung sind durch die Objektplanung ebenfalls zu koordinieren und zu integrieren. Die Objektplanung führt in seiner Planung die Planungsergebnisseder anderen Fachdisziplinen zusammen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nachträglich erforderlich geworden sind. Die Leistungen stehen mit dem ursprünglichen Vertragsgegenstand in Verbindung.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nachträglich erforderlich geworden sind. Die Leistungen stehen mit dem ursprünglichen Vertragsgegenstand in Verbindung.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus terminlichen, wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den AG verbunden. Es besteht eine objektive Unzweckmäßigkeit die Leistung in einem erneuten Vergabeverfahren zu vergeben. Sämtliche bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallenen fachplanerischen Leistungen der Objektplanung mit den weiteren im Paket bei dem beauftragten Fachplanungen wurden durch den AN und ihre Partnerbüros erbracht. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellen führen, die die Qualität der Planung gefährden würden.