SPGK_KV-Drehscheibe Duisburg-Ruhrort Hafen, innere Verbindungsstraße (IVS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58185
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_KV-Drehscheibe Duisburg-Ruhrort Hafen, innere Verbindungsstraße (IVS)
- Errichtung einer ca. 900 Meter langen, innerbetrieblichen Verbindungsstraße
- komplexes unterirdisches und zusammenhängendes Entwässerungsbauwerk auf einer Länge von ca. 800 Metern, das unterhalb der zu errichtenden innerbetrieblichen Verbindungsstraße verlaufen sollen
- Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand um ca. 30 m
Los 1 Verbindungsstraße + Platzflächen
47119 Duisburg, Rangierbahnhof Duisburg-Ruhrort Hafen
Erstellung einer ca. 900 Meter langen, innerbetrieblichen Verbindungsstraße
Los 2 Spezialtiefbau-Entwässerung
47119 Duisburg, Rangierbahnhof Duisburg-Ruhrort Hafen
Erstellung eines komplexen unterirdischen und zusammenhängenden Entwässerungsbauwerk auf einer Länge von ca. 800 Metern, das unterhalb der zu errichtenden innerbetrieblichen Verbindungsstraße verlaufen soll
Los 3 Lärmschutzwand
47119 Duisburg, Rangierbahnhof Duisburg-Ruhrort Hafen
Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand um ca. 30 Meter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Verbindungsstraße + Platzflächen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Spezialtiefbau-Entwässerung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Lärmschutzwand
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Obermeyer
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.