Außenanlagen, 1-3 BA EX-Post Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2022-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenanlagen, 1-3 BA EX-Post

Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2022-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschreibung der geplanten Maßnahme

Der Main-Taunus-Kreis erweitert und saniert die Steinbergschule in Hofheim.

Ergänzend zur Erweiterung der Grundschule um ein neues Unterrichtsgebäude

werden die Außenanlagen neugestaltet. Auf dem Schulgelände befinden sich

weiterhin eine Turnhalle und ein Betreuungsgebäude, sowie das bisherige

Schulgebäude. Das noch vorhandene temporäre Containergebäude wird im

Zuge des Umbaus abgebaut. Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen

werden dem Fortschritt der Hochbauarbeiten angepasst und in drei

Bauabschnitte unterteilt.

Der erste Bauabschnitt umfasst den Innenhof zwischen dem Bestandsgebäude

und Neubau, die Zuwegung über eine Rampe, die Erschließung zwischen

Turnhalle und Neubau sowie die Mülleinhausung an der Altenhainer Straße. Der

zweite Bauabschnitt beinhaltet den barrierefreien Zugang zum 1.OG des

Neubaus von der Altenhainer Straße her, inklusive des Vorgartens zwischen

Gebäude und Straße und den Zugangsweg zum tieferliegenden Schulhof, dem

Haupteingang der Schüler. Im dritten Bauabschnitt wird der Parkplatz, der

bislang als Baustelleneinrichtungsfläche dient, auf dem südlich angrenzenden

Nachbargrundstück hergestellt. Ziel ist es, diese Bauabschnitte zur

Inbetriebnahme des Gebäudes im April 2023 fertigzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 747 924.57 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
44163110 Entwässerungsleitungen
03120000 Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Steinbergschule Altenhainer Str. 34 65719 Hofheim am Taunus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. BA (Innenhof/Zufahrt):

125 m² Pflaster aufnehmen entsorgen

550 m² lagerndes Pflaster entsorgen

40 m³ Schotter aufnehmen u einbauen

55 m³ Tragschicht aufnehmen u lagern

115 m³ Aushub für Wegekoffer aufnehmen u einbauen

45 m³ Aushub für Gräben

70 t Aushub laden und entsorgen

690 m² Rohplanum

8 St Lastplattendruckversuche

62 m Leitungen DN 100-150

5 St Hof- und Straßeneinläufe

25m Kastenrinne

4 m Kastenrinne Schwerlast

1 psch Leitungsuntersuchung und Druckprobe Grundleitungsnetz

1 St Kabelzugschacht für Medienleitungen

90 m Kabelschutzrohr

4 St Kernbohrungen, Versiegelung, Rohrdichtung

95 m³ Aushub für Rohrgräben

12 m³ Aushub für Schächte

85 m Leerrohr mit Zugdraht

50m Mauerscheiben Höhe 80-130 cm

39 m Blockstufen

690 m² Frostschutz- und Tragschicht

28m Rinnenplatten

690 m² Betonpflaster liefern u einbauen

30 m Gittermattenzaun

2 St Drehflügeltore

12 m Handläufe

20 m Geländer

22 St Absturzsicherungen

19 m Sitzblöcke mit Bankauflagen

100 m² Vegetationsflächen

3 St Bäume

126 St Gehölze/Sträucher

260 St Bodendecker

2. BA (Haupteingang/Südl. Schulhof):

122m³ Aushub

635 m² Rohplanum

100m Leerrohr

50 m Blockstufen

180 m² Tragschicht

65 m² Schotterrasen

16 m Rinnenplatten

100 m Tiefbord

180 m² Betonsteinpflaster

55m Traufstreifen

12 St Handläufe

95 m Gittermattenzaun

2 St Drehflügeltore

15,85m Sitzblöcke mit Bankauflagen

8 St Sperrpfosten

1 St Briefkastenstele

10 m² Fallschutzplatten

1 St Hangrutsche mit Rutschenpodest

75 m² Dachbegrünung und Wege auf Dachflächen

25 m Kiesleiste

100 m³ lagernden Oberboden einbauen

105 m³ Oberboden liefern u einbauen

340 m² Vegetationsflächen herstellen

140 m² Rasenflächen

14 St Bäume

200 m² Strauchflächen

35 m² Dachbegrünung

3. BA (Parkplatz):

115 m² Bituminöse Trag-Deckschicht entsorgen

55 m Handlauf aus Holz abbrechen

90 m³ Recyclingschotter aufnehmen u einbauen

70 m³ Recyclingschotter aufnehmen u entsorgen

280 m³ Aushub für Fundamente, Gräben, Gruben und Baumstandorte

255 t Aushub laden u entsorgen

850 m² Rohplanum

4 St Lastplattendruckversuche

100 m Grundleitungen DN 100-150

3 St Straßenabläufe

2 St Kontrollschächte

85 m Leerrohr für Elektroleitungen

85 m Mauerscheiben H80 - 230m

7,5 m Blockstufen

40 m Rinnenplatten

145 m Tiefbordstein

606 m² Fugenpflaster, versickerungsfähig

2 St Handläufe, Treppe

74 m Geländer

40 St Fahrradständer

32 St Tretrollerstellplätze

70 m³ lagernden Oberboden einbauen

260 m² Vegetationsflächen herstellen

160 m² Rasenflächen

3 St Bäume

100 m² Pflanzflächen mit Sträuchern, Hecken und Bodendeckern

Pflege

1 Jahr Fertigstellungspflege Bäume, Sträucher, Rasen

1 Jahr Entwicklungspflege Bäume und Sträucher

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 143-407897
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klein-Winternheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55270
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 747 924.57 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376HF6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2022

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