Rahmenvertrag über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0007

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183c1d3a36c-71d7fba13da0fbf7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen und Software Assurance einschließlich Dienstleistungen mit einem "Licensing Solution Partner" gemäß Microsoft-Konzernvertrag (Enterprise Agreement)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Rentenbank dem Microsoft-Select-Plus-Vertrag (Vertragsnummer 7492930) zur Beschaffung von Microsoft-Produktlizenzen für die Berechtigten Einrichtungen im Sinne des Microsoft Business- und Service-Vertrages ("MBSA", Vertragsnummer U5223585) über die Lizenzierung von Microsoft-Softwareprodukten zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Microsoft Ireland Operations Limited ("Microsoft") vom 07./11. Mai 2015, mit Registrierung vom 11. Juni 2015 beigetreten. Dieser Beitritt wurde durch Microsoft mit E-Mail vom 27. Juni 2015 bestätigt (Registrierungsformblatt für verbundene Unternehmen Nr. X20-11583). Der ursprünglich bis zum 31. Mai 2019 laufende Select-Plus-Vertrag zwischen dem BMI und Microsoft wurde mit Zusatzvereinbarung vom 15./20. März 2019 bis zum 31. Mai 2022 und durch weitere Zusatzvereinbarung vom 27./29. April 2022 bis zum 31. Mai 2025 verlängert.Die Rentenbank strebt nunmehr den Beitritt zu dem Konzernvertrag (Vertragsnummer 7360712), den die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, und Microsoft mit Wirkung zum 1. Juni 2021 unter dem MBSA geschlossen haben, an. Der Vertrieb von Microsoft-Produkten erfolgt über zertifizierte Handelspartner, sog. Microsoft Licensing Solution Partner ("LSP"), die Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen können. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen LSP, über den die Rentenbank auf Grundlage eines zu vergebenden Handelspartner-Rahmenvertrages Microsoft Produkte und Leistungen zu den Bedingungen des Konzernvertrages beziehen kann. Die Einzelheiten des Auftragsgegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem

Handelspartner-Rahmenvertrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängert die Rentenbank die Software Assurance für mindestens eine der Lizenzen gemäß den Abschnitten 2 (Software Assurance hinsichtlich des Lizenzbestandes der Rentenbank nach EA-Plattformbeitritt und Neuerwerb von Einzellizenzen) oder 3 (Lizenzerwerb) der Leistungsbeschreibung (Anhang 1), verlängert sich die Laufzeit des Rahmenvertrages ohne weiteres Zutun der Parteien bis zum 31. Januar 2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31. Januar 2027, wenn die Rentenbank die Software Assurance für mindestens eine der Lizenzen gemäß den Abschnitten 2 (Software Assurance hinsichtlich des Lizenzbestandes der Rentenbank nach EA-Plattformbeitritt und Neuerwerb von Einzellizenzen) oder 3 (Lizenzerwerb) der

Leistungsbeschreibung (Anhang 1) verlängert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Ausdrucks aus dem Handelsregister zu erbringen. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen. Mit dem Angebot ist ferner eine Darstellung des Unternehmens des Bieters mit Angabe zu Rechtsform, Unternehmens-/Konzernstruktur, bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und Tätigkeitsfeldern einzureichen. Mit dem Angebot ist außerdem eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU)

2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Anlage 10 einzureichen. Die Eigenerklärung ist für alle Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder vorzulegen.

Mit dem Angebot ist überdies die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 6 einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist die Auftraggeberin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über den vorgesehenen Zuschlagsempfänger einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist ferner die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen.

1. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zu erklären, dass er ein von Microsoft autorisierter "Licensing Solution Partner" ist.

2. In der Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter ferner zu bestätigen, dass er über hinreichend qualifiziertes Personal verfügt, um die Kommunikation auf der Grundlage des Handelspartner-Rahmenvertrags vollständig in deutscher Sprache abzuwickeln.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.: Der Bieter muss ein von Microsoft autorisierter "Licensing Solution Partner" sein.

zu 2.: Der Bieter muss über hinreichend qualifiziertes Personal verfügen, um die Kommunikation auf der

Grundlage des Handelspartner-Rahmenvertrags vollständig in deutscher Sprache abzuwickeln.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/11/2022
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot den Ausdruck aus dem Handelsregister, die Darstellung des Unternehmens, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 6) und die Eigenerklärung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Anlage 9) für jedes Mitglied gesondert abzugeben.

2. a) Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmen und Unterauftragnehmern

(Anlage 7) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu Drittunternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit

seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses

Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen.

2. b) Will ein Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über den Einsatz von Drittunternehmern und Unterauftragnehmern

(Anlage 7) zu verwende. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern und Unterauftragnehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Unterauftragnehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der

Auftraggeberin zu benennen. Benennt der Bieter die Unterauftragnehmer bereit mit dem Angebot, hat er ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden,

beispielsweise indem er für den vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin zu

erbringen.

2.c) Dritte und Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Dritte und Unterauftragnehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, in jedem Fall mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen

von Ausschlussgründen (Anlage 6) vorzulegen. Die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 9 sind insoweit vorzulegen, wie sich der Bieter auf ihre Eignung beruft oder

sie einen jeweils entsprechenden Leistungsteil übernehmen sollen.

3. Informationen zur elektronischen Einreichung der Angebote finden sich unter www.had.de.

4. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut:

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

- Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2022

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