81282998-Durchführung der IT-Onboardingveranstaltung "Digital Essentials Day" in MS-Teams Referenznummer der Bekanntmachung: 81282998
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81282998-Durchführung der IT-Onboardingveranstaltung "Digital Essentials Day" in MS-Teams
Beim Digital Essentials Day handelt es sich um eine digitale Pflicht-Einführungsveranstaltung im Rahmen des GIZ-Onboardings. Es werden digitale Grundlagen der GIZ in Deutsch und Englisch vermittelt. Das Training findet einmal im Monat zu vorgegebenen Terminen in MS-Teams statt. Das Training wird zunächst als Großgruppe durch die AG gestartet. Die Teilnehmenden werden anschließend in Kleingruppen aufgeteilt, die jeweils von einem Trainer*innentandem geschult werden.
Neben der Durchführung der Trainings, wird auch die Koordination der einzusetzenden Trainer*innentandems erwartet, sowie die Erstellung der Kleingruppen nach Vorerfahrung hinsichtlich der digitalen Vorkenntnisse (durch AN vorab zu erfragen).
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Beschreibung der zu erbringenden Leistung für den Digital Essentials Day
Es werden zwei Leistungen im Rahmen des Digital Essentials Day zu erbringen sein:
1. Organisation der Trainer*innentandems und Bildung der TN-Kleingruppen auf Basis der digitalen Vorkenntnisse. Dies ist die Aufgabe der/des sogenannten "Organisator*in".
Dazu werden der/dem AN im Vorfeld die TN-Listen zur Verfügung gestellt. Die TN sind durch den/die AN zu kontaktieren. Dies erfolgt mittels eines standardisierten Fragebogens, der zusammen mit der AG nach Zuschlag erstellt wird.
2. Durchführung der Trainings durch Trainer*innentandems (Trainer*innenpool): Die Trainer*innentandems führen einmal monatlich (i.d.R. Anfang des Monats) in Deutsch / Englisch durch. Es sind digitale Grundlagen auf Basis einer durch die AG zur Verfügung gestellten Präsentation zu vermitteln. Zusätzlich werden M365 und Eigen-Anwendungen in Ausschnitten durch die Tandems vorgestellt. Die notwendigen Kenntnisse insbesondere zu den Eigenanwendungen der GIZ, werden in Startworkshops vermittelt. Pro Termin werden parallel mehrere Trainer*innentandems eingesetzt.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CONTUR GmbH Training, Coaching & Consulting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YUQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.