81282997-Durchführung des Trainings "Unser Team in der digitalen Zusammenarbeit" Referenznummer der Bekanntmachung: 81282997
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81282997-Durchführung des Trainings "Unser Team in der digitalen Zusammenarbeit"
Das Training "Unser Team in der digitalen Zusammenarbeit" soll Gruppen in der GIZ dabei helfen, Microsoft 365 - Tools zielgerichtet in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld einzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die digitale Zusammenarbeit in der Gruppe.
Jedes Training wird individuell auf die jeweilige Gruppe angepasst. Dazu wird im Vorfeld der Bedarf durch ein Gespräch ermittelt. Nach erfolgtem Training erhält die Gruppe eine auf sie angepasste Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem Training. Zudem findet einen Monat nach dem Training ein erneutes, kurzes Treffen statt, bei dem die Gruppe ggf. Probleme ansprechen kann, die ihr bei der Umsetzung der neuen Arbeitsweise aufgefallen sind. Es wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und weitere nächste Schritte vereinbart.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Für die Durchführung des Trainings "Unser Team in der digitalen Zusammenarbeit" benötigen wir einen Trainer*innenpool von 3-5 Trainer*innen. Ein*e Trainer*in führt jeweils ein Training durch. Das Training wird mindestens in Deutsch und Englisch durchgeführt. Optimalerweise können die Trainings auch in Französisch und/oder Spanisch angeboten werden.
Es ist uns wichtig, dass die Teilnehmenden für die Zukunft befähigt, werden sich selbst (als Gruppe) neue Inhalte im digitalen Bereich zu erschließen. Zu der Durchführung eines Trainings gehört: 1. Auswertung eines Vorabfragebogens; 2. ein Vorabgespräch mit der Gruppe (ca. 2 Stunden); 2. Das eigentliche Training, bei dem sowohl auf die Microsoft 365 Tools als auch auf Methoden der digitalen Zusammenarbeit und des Lernens als Gruppe eingegangen wird; 3. Nachbereitung: einen Monat später ein gemeinsamer zweistündiger Termin, bei dem das Team auf Probleme eingehen kann, die sich in dem Monat gezeigt haben. Abschließend wird eine Dokumentation mit allen wichtigen Informationen für das Team bereitgestellt.
Zur Unterstützung des Trainings sind entsprechende Begleitdokumente (Trainingsübergreifen) in Form von Handreichungen etc. mit Bezug zur GIZ zu erstellen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IMAP GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YUQX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.