ABSNBS Mannheim – Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34921
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABSNBS Mannheim – Karlsruhe
Die bestehende Infrastruktur im Bereich nördlich von Karlsruhe stellt einen wesentlichen Engpass im deutschen Schienennetz dar. Um dem prognostizierten Wachstum im Schienenverkehr gerecht zu werden, soll eine Kapazitätserhöhung durch Schaffung einer Aus- und Neubaustrecke (ABS/NBS) Mannheim – Karlsruhe mittels zweier neuer Gleise erfolgen. Das Vorhaben wird über das Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert.
Das Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist, Lösungsansätze für die zusätzlich erforderlichen Trassenkapazitäten zu entwickeln. Die technische Realisierbarkeit hat gleichzeitig mit möglichst geringen Widerständen aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht einherzugehen. Eine sich daraus entwickelnde Vorzugsvariante soll als Antragstrasse in ein Raumordnungsverfahren eingebracht werden. Die Zwischen- und Endergebnisse der Trassenfindung und Untersuchung der technischen Machbarkeit sollen kontinuierlich, transparent und adressatengerecht i.R. einer durch die DB Netz AG organisierten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt werden.
Der Untersuchungsraum für die Trassenfindung bezieht sich auf den Bereich Mannheim Rbf bis Karlsruhe. Dabei ist sowohl ein Ausbau der Bestandsinfrastruktur als auch eine Neubaustrecke in die Analyse der Trassenfindung und technischen Machbarkeit zu integrieren. Ferner sind im Sinne einer ganzheitlichen Planung mögliche Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen durch weitere Neu- und Ausbauvorhaben in den angrenzenden Bereichen zu berücksichtigen. Der zeitliche Umfang dieser ersten Planungsleistungen bis zur formalen Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird auf circa drei Jahre ab Leistungsbeginn geschätzt.
LÄA 08 Im Rahmen der Bearbeitung mit dem vom Auftraggeber bereitgestellten Trassierungstool QLX smarttrass kommt es aufgrund der
häufigen Aktualisierungen von Programmversionen und den damit geänderten Randbedingungen im Programm (neue
Funktionen, Fehler bei bestehenden Funktionen) zu Mehraufwendungen.
Es besteht zwischen den bereits erfolgten Planungs- und Trassierungsleistungen und den vom AN noch vertraglich
geschuldeten fortzuführenden Planungsleistungen, ein bindender Zusammenhang. Die Mehraufwendungen basieren auf den mit
der im Rahmen der praktischen Anwendung der Software gemachten Erfahrungen und Fehlerdetektionen. Welche sich zum einen
aus im Planungsprozess durch den AN speziell entwickelten Fachwissen und Kenntnis in der Anwendung der noch sich im
"Entwicklungsstand" befindlichen Software ergibt.