Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU-2022-VE0171.1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rtw-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes in den Planfeststellungsabschnitten Nord (Los 1) , Mitte (Los 2) und Süd 1 (Los 3) des Projektes Regionaltangente West.
PfA Nord
Frankfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Nord. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Nord der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (u.a. Kontrolle der Verbringung von Zauneidechsen) Sie werden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt; im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K1/15 Vorgezogene Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums/Anlage eines Ersatzlebensraums für die Klappergrasmücke (LAP 1)
K2 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums (LAP 2)
K4 Neuanlage einer Streuobstwiese (LAP 2)
K10 Anpflanzung von Gebüschen (LAP 2)
K17 Anlage eines temporären Ersatzlebensraums für Zauneidechsen (LAP 1)
K18 Ersatz von Bäumen (LAP 2)
K19 Optimierung und Aufwertung des Ufergehölzes am Westerbach (LAP 2)
V1 Kontrollen vor Baubeginn- und Bauzeitenregelung (LAP 2)
V2 Maßnahmen zur Vergrämung von Zauneidechsen (LAP 1)
V3 Errichtung von Schutzzäunen (LAP 1)
V6 Umsetzen von Zauneidechsen (LAP 1)
Eine Ausführungsplanung (LAP 1 und LAP 2) liegt vor und ist Grundlage der Leistungserbringung.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
PfA Mitte
Frankfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Mitte. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Mitte der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (Verbringen von Zauneidechsen). Sie werden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt; im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K1 Anbringen künstlicher Nisthilfen für Vögel (CEF)
K3 Anbringen von Fledermauskästen (CEF)
K5 Reaktivierung einer zurzeit verbrachten Streuobstwiese und eines Lebensraums für Zauneidechsen im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K6 Nachpflanzung von Streuobst und Ausbau eines Lebensraums für Zauneidechsen im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K7 Neuanlage eines Lebensraums für Zauneidechsen auf einem Acker im Biotop "Helle Burg" (CEF, dauerhaft)
K9 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes an der Dunantsiedlung (CEF, dauerhaft)
K11 Anlage von zwei Zauneidechsen- und Amphibien-Ersatzlebensräumen südl. Kelsterbacher Weg mit Gebüschpflanzungen sowie temporärem und dauerhaftem Kleingewässer (CEF, dauerhaft)
K29 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes auf einer Kahlschlagfläche in Kelsterbach (CEF, temporär)
K32 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraumes unter einer Freileitungsfläche in Kelsterbach (CEF, dauerhaft)
V1 Auflage zur Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung (Bauzeitenregelung)
V4 Umsetzen von Zauneidechsen und Amphibien
V5 Sicherung und Verbringen von Einzelbäumen mit Vorkommen des Heldbocks und Hirschkäfers
V6 Errichtung eines Schutzzaunes für Amphibien und Reptilien
V12 Kontrolle von Höhlenbäumen, Häusern und Unterführung B 40
Eine Ausführungsplanung (LAP 1) liegt vor und ist Grundlage der Leistungserbringung.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
PfA Süd 1
Framkfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West (RTW) sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Umweltfachlichen Baubegleitung im PfA Mitte. Das Leistungsbild der Umweltbaubegleitung (UBB) ist angelehnt an die Empfehlungen der AHO-Fachkommission. Zu begleiten sind umweltfachliche Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt Süd 1 der RTW. Es handelt sich um Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich bezieht sich auf Bauleistungen, Pflanzungen, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege sowie auch artenschutzrechtliche Maßnahmen (Verbringen von Zauneidechsen). Sie wurden im Planfeststellungsbeschluss beauflagt (Anlage 1.0); im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
K1 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums am Bf Frankfurt-Stadion mit Amphibiengewässern; ehem. Kleingartenanlage (CEF), Kompensations- und Artenschutzmaßnahme (LAP 1)
K2 Anlage eines temporären Zauneidechsen-Ersatzlebensraums südlich der Isenburger Schneise
(CEF, temporär), Artenschutzmaßnahme (LAP 1)
K3 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums südlich der Isenburger Schneise (gestufte CEF) (LAP 2)
K4 Anlage eines Zauneidechsen-Ersatzlebensraums nördlich des Bf Neu-Isenburg (CEF), Artenschutzmaßnahme (LAP 1)
K5 Anlage von zwei Zauneidechsen-Ersatzlebensräumen südlich des Bf Neu-Isenburg (gestufte CEF) (LAP 2)
K6 Anlage von zwei Zauneidechsen-Ersatzlebensräumen südlich der Kleingartenanlage Fischer Lucius bei Neu-Isenburg (gestufte CEF) (LAP 2)
K7 Anlage eines temporären Zauneidechsen-Ersatzlebensraums bei Fischer-Lucius (Neu-Isenburg) (CEF, temporär), Artenschutzmaßnahme (LAP 1)
K8 Aufhängen von Vogelkästen (LAP 1)
K9 Anbringen von Fledermauskästen (LAP 1)
K12 Waldneuanlage Biegwald (LAP 2)
V1 Auflage zur Rodung von Gehölzen und Baufeldfreimachung (Bauzeitenregelung) (LAP 2)
V3 Errichtung von Schutzzäunen für Amphibien und Reptilien (LAP 1)
V5 Umsetzen von Zauneidechsen (LAP 1)
V6 Umsetzen von Amphibien am Bf Neu-Isenburg und Bf Frankfurt Stadion (LAP 2)
V7 Sicherung von Einzelbäumen mit Heldbockvorkommen (LAP 1)
V8 Umsetzung von Wurzelstubben mit Hirschkäfer-Larven (LAP 1)
V9 Anlage von Hirschkäfermeilern (LAP 1)
V14 Installation eines dauerhaften Amphibienzaunes südlich Fischer Lucius (LAP 2)
V15 Artenschutzrechtliche Kontrolle von Gebäuden (LAP 2)
Eine Ausführungsplanung (LAP 1 und teilweise LAP 2) liegt vor und ist Grundlage der Leistungserbringung.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Bewerbungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft:
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bewerber bzw. haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
(2) Nachweis der fachlichen Eignung (Dipl.-Biologe oder vergleichbarer Abschluss) für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter des Projektleiters
(3) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Umweltfachliche Baubegleitung/Bauüberwachung)
zu (2): 10.000 € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Umweltfachliche Baubegleitung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes), gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Fall der Bildung von Bewerbergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
Es sind wertungsfähige Referenzen als verantwortlicher Vertragspartner mit folgenden Angaben zu allen Referenzen anzugeben:
— Referenzprojekt
— Referenzgeber
— Kurzbeschreibung des Projekts
— Angabe zur Vergleichbarkeit zur auftragsgegenständlichen Leistung. (ja/nein)
Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Bewerbungsbogens zu verwenden.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mindestens zwei wertungsfähige Referenzen mit dem Teilnahmeantrag einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Eine Referenz ist wertungsfähig, wenn sie die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllt:
— Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Angabe des Referenzgebers (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an:
Umweltfachliche Baubegleitung/Bauüberwachung im Bereich Natur- und Artenschutz (Mindestanforderung für jede Referenz)
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit einem Bewerbungsanschreiben, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 28.10..2022, 24:00 Uhr bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]